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Wohnen in der Praxis
#1
Kann man in einer Wohnung, die 115m² groß ist einen Bereich durch eine Trennwand abteilen (1Zimmer mit Kochnische, Bett und Schrank und ein eigenes separates WC) und den Rest ein Zimmer für den Praxisbetrieb, den anderen für den Wellnessbereich nutzen?
Ich habe 2014 eine Wohnung angemietet, in der ich gewerblich arbeiten darf. Sie ist leider im ersten Stock ohne Aufzug. Dort habe ich Wellnessmassagen und -Anwendungen sowie Kosmetik gemacht. War ja kein Problem. Damals habe ich auf eigene Kosten Waschbecken und ein separates WC einbauen lassen.
Nachdem ich jetzt aber die Prüfung bestanden hatte war ursprünglich geplant alles als Praxis und für das Wellnessgewerbe zu nutzen. Das 3 stöckige Haus wird gerade noch im Dachbereich umgebaut und der Vermieter (Architekt meinte ich bräuchte keinen Aufzug, die Praxis sei nicht barrierefrei beantragt worden, er habe das mit dem Baurechtsamt geregelt, da käme auch nichts mehr) Von seiner Seite könne ich auch darin wohnen - kein Problem. Leider ist meine Mutter vor einem Jahr gestorben, die den Wellnessbereich übernehmen wollte. In den letzten zwei Jahren habe ich bei meinen Eltern gewohnt, wodurch ich mir die Heilpraktikerausbildung und die Anmietung der Räume möglich machen konnte. Jetzt kann ich aber nicht für unbeschränkte Zeit bei meinem Stiefvater leben und aber eine zusätzliche Wohnung zu mieten ist absolut nicht möglich aus finanziellen Gründen. So gut läuft die Praxis leider noch nicht. Ich will jetzt aber beim Baurechtsamt nicht schlafende Hunde wecken. Die Abteilung wäre gut und eindeutig möglich. Zur Not gäbe es halt kein Bad für die Kunden um sich nach der Ayurvedamassage zu duschen. Aber das würde evtl. ja auch ohne gehen. Nach einigen unfruchtbaren Versuchen noch jemanden seriöses mit in die Praxis zu nehmen habe ich in dieser Richtung aufgegeben. Und leider würde es nicht genug einbringen eine Wohnung zu mieten, die ich privat nutzen könnte.
Danke für Eure Tipps!
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#2
Du darfst auch in deiner Praxis wohnen, der Teil muss dann steuerlich "herausgerechnet" werden, da nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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#3
(29.03.2016, 15:20)Silke Uhlendahl schrieb: Du darfst auch in deiner Praxis wohnen, der Teil muss dann steuerlich "herausgerechnet" werden, da nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Vielen Dank! Da bin ich jetzt aber doch froh, hier nochmal nachgefragt zu haben. Ich hatte schon die abstrusesten Dinge gehört. Das mit der Steuer ist dann kein Problem, da ich ja am Anfang auch mit der Wellness/Kosmetik in meiner Wohnung angefangen habe. Es ist auch ein Grundriß der Praxis vorhanden. Das läßt sich dann leicht ausrechnen.
Vielen Dank nochmals! Smile Heart
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