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04.12.2009, 11:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.12.2009, 11:56 von Isolde Richter.)
Liebe Michaela,
also einen Erregernachweis darf der HP nicht vornehmen, er darf nach dem IfSG (Infektionsschutzgesetz) nicht mit infektionsverdächtigem Material hantieren. Aber er darf im Blut einen Titernachweis (Antikörpernachweis) führen. Wenn man Verdacht auf Zeckenborreliose hat, ist das die sinnvollste Untersuchung hat.
Außerdem, wenn man wissen möchte, ob Gicht oder Rheuma vorliegt, muss der Patient natürlich nach den Essgewohnheiten und den entsprechenden Symptomen befragt werden und man untersucht das Blut nach den wichtigen Parametern.
Hier die Befunde:
Gicht: Harnsäure im Normbereich
Rheuma: Keine Antikörper nachweisbar
Borreliose: Anstieg der entsprechenden IgG im Blut.
In diesem Fall haben Sie Glück gehabt, denn auch wenn eine chronische Borreliose vorliegt, gelingt der Antikörpernachweis nur zu ca. 60 %. Andererseits findet man die Antikörper bei 7 bis 10 % der Bevölkerung, bei Waldarbeitern sogar bis 30 %, ohne dass entsprechende Beschwerden vorliegen würden!! AK-Nachweis muss also immer zu den Symptomen passen. Das ist hier der Fall.
Damit ist die Diagnose gesichert: Zeckenborreliose
Was wird nun mit dem Patienten gemacht?
Bitte schreibt drunter, wie es nun weiter geht!
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Das war ja fesselnd, und ich habe als Neuling viel gelernt- Danke schön!
Ich steige an dieser Stelle aus, da mein Wissen für eine weitergehende Behandlung noch nicht ausreicht. Bin aber gespannt, was ihr mit dem Patienten machen würdet!
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Hallo,
melde mich auch mal wieder.Ich würde den Patienten zu einem Arzt überweisen,da Antibiotika(verschreibungspflichtige Mittel) wie ich gelesen habe gegeben werden müssen.In Berlin und den neuen Bundesländern besteht für die Erkrankung Meldepflicht.
Herzliche Grüße:
Werner
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Hallo,
soweit ich weiß ist ein hochdosiertes Antibiotikum als Infusion Standard-Therapie bei Borreliose. Also zum Arzt schicken (da verschreibungspflichtig) und ihm vorschlagen nach erfolgter Therapie eine Darmsanierung durchzuführen.
Viele Grüße
Petra
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Hallo Petra,
nach einer Antibiotika-Gabe wird eine Darmsanierung in der Regel empfohlen,das würde ich auch tun.
Herzliche Grüße:
Werner
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05.12.2009, 10:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.12.2009, 20:20 von Isolde Richter.)
Hier die Zusammenfassung:
Es besteht eine Zeckenborreliose (Titernachweis ist im Blut erfolgt).
Für Zeckenborreliose besteht nach dem IfSG kein Behandlungsverbot für den HP. Es muss aber Antibiotikum (verschreibungspflichtig) eingesetzt werden, deshalb muss der Patient an den Arzt verwiesen werden. Man muss an den Arzt verweisen, auch wenn die Erfahrung gezeigt hat, dass die Antibiotikagabe in einem fortgeschrittenen Stadium der Erkrankung nicht mehr hilft.
Der HP darf in diesem Fall begleitend zum Arzt behandeln. Hier kommen viele Therapien in Betracht wie z.B. Akupunktur, Homöopathie, Blutegel und vieles mehr. Auf jeden Fall sollte - wie Werner Bergner schon geschrieben hat - nach der Antibiotikaeinnahme die Darmflora wieder aufgebaut werden.
Bei der Prüfung interessiert den Prüfer meist nicht wirklich was Ihr im Einzelnen macht, sondern ob Ihr wisst ob Ihr behandelt dürft oder nicht bzw. ob verschreibungspflichtige Medikamente eingesetzt werden müssen.
LG Isolde Richter
PS. Das nächste Diagnoserätsel kommt am Mittwoch. Vorher bitte noch das Diagnoserätsel "lustloses Kind" zu Ende auflösen und die Therapievorschläge für Psoriasis (Diagnoserätsel Haut) ergänzen.