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Ich grüße Euch, heute zum ersten Mal:
Ich habe eine Frage:
Darf ich als HP Anwärterin, die bereits einen medizinischen Beruf hat, und in einer HP Praxis angestellt ist, nach Anleitung der HP und auf deren Anweisung Blut abnehmen, Infusionen legen und betreuen, sub- und intracutan spritzen, intramuskulär spritzen?
Ich habe darüber ja bereits telefonisch Auskunft von Dir bekommen, Iris - Danke dafür - wollte es aber gerne nochmal genau wissen und auch erfahren, wo ich das nachlesen kann, bin noch nicht so weit bei den Gesetzen....
Kann mir jemand darüber genaue Auskunft geben?
Habt vielen Dank und schöne Sommertage noch!
Levka
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Hallo Levka, hallo miteinander,
also grundsätzlich liegt die Verantwortung für den Einsatz von Nicht-Heilpraktikern bzw. von Nicht-Ärzten im Rahmen einer heilpraktischen Tätigkeit stets beim behandelnden Arzt oder Heilpraktiker.
Mangels konkreter Kenntnisse Deiner bisherigen beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen, möchte ich als Anhaltspunkt und "grobe Richtungsweisung" für nicht-ärztliche oder nicht-heilpraktikerliche Mitwirkungen in einer Heilpraxis auf eine kassenärztliche Vereinbarung mit Trägern der GKV verweisen, die hinsichtlich der delegierbaren medizinischen Tätigkeiten und deren Voraussetzungen (medizinische Ausbildung) auch für den Bereich einer HP-Praxis herangezogen werden kann -->http://www.kbv.de/media/sp/24_Delegation.pdf. Ich hoffe, diese Hinweise helfen Dir weiter-
GlG
Horst.