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Hallo miteinander,
Zurück aus dem Urlaub wage ich mich wieder an die aufgelaufenen Fragen.
Hinsichtlich werbender Aussagen für Behandlungsmethoden (Homepage, Flyer, usw.) haben ja schon Susanne und Volkerchen sinnvolle Formulierungen vorgeschlagen.
Grundsätzlich gilt bei Werbung:
- Für alternative Heilmethoden: Nur allgemeine Beschreibungen der Methode (geschichtliches, Hintergründe, Beschreibung a`la Wikipedia), keine Verknüpfung mit konkreten Krankheitszuständen, keine Hinweise auf Wirkweisen, Erfolge, Erfolgsberichte (auch eigene Erfolge oder Erfolgsschilderungen von Patienten). All das könnt ihr euren Patienten in der Praxis schildern und erklären, nachdem ihr sie - beim Erstkontakt schriftlich - darauf hingewiesen habt --> Vorschlag Volkerchen (entspricht auch der Patienten-Aufklärungspflicht).
Schade, dass es mit dem Abmahnungsunwesen so weit gekommen ist, aber auch hier gilt: Der Mensch is gut, aber d´Leit san schlecht.
Trotzdem wünsche ich euch einen fröhlichen Feiertag
Horst
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Horst, Danke erstmal, noch eine Frage: wie sieht es mit wissenschaftlichen Studien von Labors, Unis, Instituten etc. aus (Hinweise, Links)?
Nicht, dass man sagt dass es etwas "beweist" oder so, das wäre dann wohl wieder etwas kritisch. Nur den Hinweis geben sich zu informieren, nach dem Motto es gibt Forschung und hier ist der Link... das entspricht ja dann der Wahrheit irgendwie.
HP und Patient:
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Hallo Volkerchen,
der Tip mit den Links auf wissenschaftliche Studien ist als "Hinweis zur weiteren Information" OK.
Aber Hierbei sollte man/frau sich schon etwas auskennen:
Institute, die Forschungsergebnisse veröffentlichen, gibt es viele; große und kleinste, seriöse und weniger seriöse, die oftmals verdeckt nur eigene Produkte puschen wollen. Uni-Ergebnisberichte , veröffentlicht in einer wissenschaftlichen Publikation sind fraglos zitierbar. Aber auch für diese gilt: Wenn sie in der Fachwelt noch nicht anerkannt, sondern stark umstritten sind, ist auf diese Strittigkeit in der Werbung hinzuweisen, zumal wissenschaftlich umstrittene Darstellungen von den Abmahn-Gerichten nicht als Beweis anerkannt werden.
Ich würde daher den Hinweis (wissenschaftlich noch umstritten) im Zweifel aufnehmen.
Publikationen unbekannter Labore oder Institute würde ich in meiner Werbung keinesfall mir zu Eigen machen, in dem Sinne, dass ich mich auf sie berufe. Im Zweifel mal das Institut bzw. dessen Aussage googlen.
GlG
Horst
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Jetzt frag ich doch mal als HPP: ich arbeite u.a. mit Verhaltenstherapie und EMDR - und habe auf meiner website stehen:
"Ich arbeite mit Therapiemethoden, die sich schon in vielen Fällen bewährt haben und anerkannt sind."
"Aus rechtlichen Gründen weise ich darauf hin, dass ich als Heilpraktikerin (Psychotherapie) keine Heilversprechen abgeben kann und darf. Auch die Linderung oder Besserung eines Gesundheitszustandes wird von mir nicht versprochen oder zugesagt. Bei den von mir angebotenen Therapiemethoden handelt es sich um bewährte Therapieverfahren, die sich schon in vielen Fällen bewährt haben und zum Teil wissenschaftlich erwiesen sind. Da jedoch jeder Mensch auf diese Therapieverfahren unterschiedlich reagiert, kann verständlicherweise niemals ein Heilversprechen gegeben werden."
Dann sollte ich das wohl auch ändern? Wobei Verhaltenstherapie eines der 3 wissenschaftlich anerkannten Verfahren ist... auch EMDR ist anerkannt.
LG
Monika
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Lieber Horst,
wow.... Bist Du schnell! Danke schön, ich werde wohl dann noch mehr 'entschärfen'... sicher ist sicher. Die Verhaltenstherapie ist als Verfahren wissenschaftlich anerkannt - ein 'evidenzbasiertes' Verfahren. Deswegen wird sie - sofern von einem approbierten und entsprechend ausgebildeten Therapeuten auch von den Krankenkassen bezahlt.
LG
Monika
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Lieber Horst,
lieben Dank für Deine Erklärung. Es ist wirklich sehr schade, dass es mittlerweile Leute gibt die sich auf 's Abmahnen spezialisiert haben.
Liebe Grüße Anja
Ein Plan, der sich nicht ändern lässt ist ein schlechter Plan (Sallust)