ich bin momentan in der THP-Ausbildung (noch bis Anfang 2022) und muss aus verschiedenen Gründen den Namen und die Struktur meines Gewerbes (BARFshop & Tier-Ernährungsberatung) zum 01.01.2020 ändern, nun stellt sich für mich die Frage, ob ich mich jetzt schon "Praxis" oder "Tiergesundheitszentrum" (oder ähnliches) nennen dürfte. Ich habe verschiedene Zertifikate nachzuweisen, z.B. Bachblütenberatung, Tiermyko-Beratung, Naturheilberatung, Ernährungsberatung und viele unzählige Fortbildungen in diesen Bereichen (z.B. ganzheitliche Verhaltenstherapie, Lithotherapie etc.).
Ich berate gesunde Hunde und Katzen, aber auch kranke Tiere oder Tiere mit Übergewicht, Allergien etc. in ernährungstechnischen Fragen und mit naturheilkundlicher Begleitung.
Bisher habe ich dies alles im Rahmen des Verkaufs geleistet, muss es nun aber splitten, und bin mir unsicher, ob ich als THP-Anwärter bereits eine Praxis eröffnen darf.
Kann mir da jemand einen Rat geben?