da sind wir an einem ganz wichtigen Punkt angelangt. Du schreibst:
Eine Wundrose verursacht durch Streptococcus-pyogenes steht im § 24 unter Behandlungsverbot.
Die Frage zurück: Was steht denn diesbezüglich genau im § 24 IfSG (Ich glaube nämlich nicht, dass man das so ohne weiteres vom Erysipel sagen kann, obwohl manche Amtsärzte dies (irrtümlich?) so vertreten und es auch in manchen Büchern so steht.
Wo ist denn der Andreas - unser Rätselbetreuer - abgeblieben??