Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Vorabinfo zur Gesetzesänderung des IfSG
#1
Hallo ihr Lieben,

Gesetzesänderungen sind ja meist nervig, aber hier hat Heart  Isolde Heart  es sehr schön formuliert:


Zitat:erfreulicherweise ist im IfSG im § 6 bei der Meldepflicht von Polio der Zusatz gestrichen worden „zu melden ist jede schlaffe Lähmung außer wenn traumatisch bedingt“. Das ist sehr erfreulich, weil diese Meldepflicht unverständlich war, denn das hatte ja bedeutet, dass z.B. eine Fazialislähmung durch Apoplex als Polioverdacht gemeldet werden muss. 

So anbei noch eine fixe Übersicht was sich seit Juli 2017 im Gesetz für uns als HP verändert hat. Es gibt wohl jede Menge zu ändern, aber das Relevante hier mal in Kurzform: 

§6 sind die Krankheiten jetzt nicht mehr als Fachjargon, sondern
- statt Varicellen => Windpocken und 
- statt Pertussis => Keuchhusten
- und wie oben gesagt: bei Polio ist der Zusatz mit den schlaffen Lähmungen raus 
 
- Absatz 1 Nr. 5 lautet nun:
das Auftreten einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit, die nicht bereits nach den Nummern 1 bis 4 meldepflichtig ist.
 
- Absatz 3 lautet: (obwohl der uns ja nicht betrifft, denn nosokomial ist ja eher Krankenhaus Cool )
Nichtnamentlich ist das Auftreten von zwei oder mehr nosokomialen Infektionen zu melden, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird. Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 1, 3 oder 5, § 10 Absatz 1 zu erfolgen.
 
§7 
- statt Corynebacterium diphtheriae, Toxin bildend => Corynebacterium spp., Toxin bildend (braucht ihr also auch nicht mehr soooo genau  Wink  Spezies reicht)
- bei Hepatitis B, C und D => Meldepflicht für alle Nachweise
- statt Norwalk-ähnliches Virus; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis aus Stuhl => Norovirus
- statt Yersinia enterocolitica, darmpathogen => Yersinia spp. darmpathogen
 
§34:
- Scabies wird jetzt mit K geschrieben => Skabies
- bei Absatz 1: Röteln wurden mit aufgenommen (auch im Absatz 3)
- bei Absatz 2: Corynebacterium diphtheriae => Corynebacterium spp.  

Sämtliche Änderungen werden noch im Elearning geändert und wieder, wie ihr es von Isolde gewohnt seid, in der Newsbox der Neuigkeiten im Elearning angekündigt.

Liebe Grüsse und weiterhin viel Freude beim Lernen
euer Schulteam
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
Antworten Zitieren
#2
Vielen Dank für die vorab Info's Kuss

....aber mal ein anderer Gedanke, dass sich Menschen in diesen Ämtern Gedanken machen über solche Änderungen wie z. B. ob man Skabies mit k oder c schreibt oder Windpocken statt Varizellen schreibt... Huh Cool trotzdem natürlich vielen Dank an Euch für das Aktualisieren !!
Liebe Grüße Anja

                                           Ein Plan, der sich nicht ändern lässt ist ein schlechter Plan  (Sallust)

Antworten Zitieren
#3
Liebe Gini,
ganz ganz herzlichen DANK an dich, dass du die Änderungen des IfSG so sorgfältig zusammengetragen hast. Heart Heart


Die wichtigste Änderung ist tatsächlich die Meldepflicht von Polio und die Streichung des Zusatzes: „zu melden ist jede schlaffe Lähmung außer wenn traumatisch bedingt“
Da kann man sich nun freuen, dass das endlich vernünftig geregelt ist.

Die anderen Änderungen, die Gini aufgelistet hat, sind nicht wirklich wichtig. Es waren aber im Einzelnen dadurch doch einige Stellen im Skript zu aktualisieren.

Ihr könnt nun 2 Dinge machen (Ich plädiere für Nr. 1):
1. Ihr lasst in eurem Skript alles wie es ist und streicht nur den Zusatz mit der Lähmung.
2. Ihr druckt das IfSG neu aus. Die PDF dazu findet ihr im E-Learning und im E-Learning selbst ist selbstverständlich auch schon alles auf dem neuesten Stand.

Da im Einzelnen sehr viele Stellen geändert werden mussten (aber nicht wirklich wichtig sind), liste ich die Änderungen nicht im Einzelnen auf, denn dazu ihr habt ja eh Ginis tolle Übersicht.
GLG Isolde
Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
  Meldepflicht nach dem IfSG erweitert Isolde Richter 4 9.147 28.05.2016, 13:24
Letzter Beitrag: Michaela-Alexandra
  neues IfSG Kerstin1205 1 4.926 09.07.2011, 15:49
Letzter Beitrag: Isolde Richter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: