ich würde gern, falls ich die Prüfung nächstes Jahr bestehe, im eigenen Haus einen Praxisraum einrichten ( ca. 20 qm2) Deckenhöhe 2,30m. Ich stelle mir vor, ca 3 Nachmittage dort Patienten einzubestellen, wo ich u.a. auch invasiv arbeiten möchte.
Das Gesundheitsamt sieht da keine Probleme und hat mir einen Hygieneplan von 53 Seiten gemailt, ebenso eine Checkliste für die Begehung des Raumes durchs Gesundheitsamt.
Nun muss ich ja eine Nutzungsänderungsgenehmigung bekommen. Diese ist ja beim Bauamt/Baurechtsbehörde zu beantragen.
Im Netz las ich, dass wenn es um sehr wenig Quadratmeter Praxisraum im Bezug zur Wohnfläche geht und keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden müssen, ich lediglich die Nutzungsänderung ANZEIGEN muss.(Also nicht genehmigen lassen)
Stimmt das?
Nun meine weiteren Fragen:
1.wisst Ihr, ob es Anforderungen an die Raumhöhe gibt? Wenn ja, wer fordert das ? Mein Gesundheitsamt sagte, sie hätten keine Forderungen an den Raum bezgl. Größe..., Kann das Bauamt eine bestimmte Raumhöhe verlangen ?
2.muss eine separate Patiententoilette vorhanden sein ?Wenn ja welche Größe?
3.wie kann ich ohne schon Kosten zu produzieren zuverlässig erfahren was nötig ist, ohne beim Bauamt schon alles anzustoßen, bzw. diese auf dumme Ideen zu bringen?
Auch hinsichtlich Parkplätzen etc.
Hoffentlich kann man verstehen, was ich meine ?
Bin sehr gespannt
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Leben ist das, was passiert, während Du eifrig dabei bist andere Pläne zu machen.