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Praxisraum im eigenen Haus für Bestellpraxis
#1
Hallo,
ich würde gern, falls ich die Prüfung nächstes Jahr bestehe, im eigenen Haus einen Praxisraum einrichten ( ca. 20 qm2) Deckenhöhe 2,30m. Ich stelle mir vor, ca 3 Nachmittage dort Patienten einzubestellen, wo ich u.a. auch invasiv arbeiten möchte.
Das Gesundheitsamt sieht da keine Probleme und hat mir einen Hygieneplan von 53 Seiten gemailt, ebenso eine Checkliste für die Begehung des Raumes durchs Gesundheitsamt.

Nun muss ich ja eine Nutzungsänderungsgenehmigung bekommen. Diese ist ja beim Bauamt/Baurechtsbehörde zu beantragen.
Im Netz las ich, dass wenn es um sehr wenig Quadratmeter Praxisraum im Bezug zur Wohnfläche geht und keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden müssen, ich lediglich die Nutzungsänderung ANZEIGEN muss.(Also nicht genehmigen lassen)

Stimmt das?

Nun meine weiteren Fragen:
1.wisst Ihr, ob es Anforderungen an die Raumhöhe gibt? Wenn ja, wer fordert das ? Mein Gesundheitsamt sagte, sie hätten keine Forderungen an den Raum bezgl. Größe..., Kann das Bauamt eine bestimmte Raumhöhe verlangen ?

2.muss eine separate Patiententoilette vorhanden sein ?Wenn ja welche Größe?

3.wie kann ich ohne schon Kosten zu produzieren zuverlässig erfahren was nötig ist, ohne beim Bauamt schon alles anzustoßen, bzw. diese auf dumme Ideen zu bringen?  Wink
Auch hinsichtlich  Parkplätzen etc.

Hoffentlich kann man verstehen, was ich meine ?
Bin sehr gespannt
Heartlichen Gruß Verena

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Leben ist das, was passiert, während Du eifrig dabei bist andere Pläne zu machen.
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#2
Ja, das würde mich auch interessieren.
Ich bekomme total widersprüchliche Angaben vom Bauamt meiner Gemeinde und vom Landratsamt.
Liebe Grüße
Petra
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#3
Ich könnte mir vorstellen, dass das von Bundesland zu Bundesland variiert.
Kannst Du Dich nicht einfach allgemein bei Eurer Stadtverwaltung (Bauamt, Ordnungsamt) erkundigen. Musst ja keine Konfekten Vorhaben offenbaren....einfach nur mal generell. Das habe ich auch schon einmal gemacht.
Herzlichst
STEFFI

Lass dich nicht unterkriegen, sei frech, wild & wunderbar!
-Astrid Lindgren-


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#4
Liebe Verena, 

ich denke das du mit der Raumhöhe keine Probleme hast. 
Soweit ich das noch in Erinnerung habe, machen die Kassen es zur Auflage, wenn man eine Kassenzulassung beantragt gerade bei den Physios.

Patiententoilette wird sicherlich eine Auflage sein, da wäre es zum Überlegen, ob die schon so
groß ist das man sie mit Rollstuhl und/oder Rollator betreten kann, darüber mach ich mir nämlich gerade Gedanken.

Das mit den Auflagen, denke ich wird von Stadt/Gemeinde unterschiedlich sein, warum rufst du 
nicht einfach dort mal an, du kannst ja sagen das du dich vorab mal ganz unverbindlich erkundigen
möchtest, aber konkret noch nix vorliegt. Du bekommst sicher Auskunft. 

Viel Erfolg für die Prüfung und deinen Vorhaben ❤️
Herzensgrüße
Simone
Heart
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#5
also ich weiss von einem Ergotherapeuten, dass eine Deckenhöhe in Behandlungsraeumen von 2,40 Meter vorgeschrieben ist, also das sind alle Räume, die der Patient dann nutzen kann, das wäre auch die Toilette. Vor 3 Jahren war das noch eine Zulassungsempfehlung, jetzt ist es Vorschrift, so dass er einen Raum, der wegen einer Garage nicht so hoch war nicht als Behandlungsraum nutzen kann, sondern als Lagerraum.

Wegen Behinderung müssen Toiletten "nur" behindertenfreundlich sein, nicht Rollstuhl gerecht.......das is zwar Quatsch, aber derzeit ist es so.........

Aber wie gesagt, das war vor ca. 1 1/2 Jahren und halt bei Ergotherapeuten.
Liebe Grüße Eva
Rolleyes Der Weg zum Ziel ist niemals gerade Shy

Patentante von UlrikeJ und ulrikehuma
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