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Im Mai 2017 habe ich im Saarland meinen HPP bestanden.
In der Urkunde steht: ...wird hiermit gemäß § 1 Abs.1 des Heilpraktikergesetzes in der zur Zeit geltenden Verfassung die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Approbation - eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie erteilt.
Soweit ist alles klar.
Es gab ein Schreiben dazu, in dem steht:
Die Erlaubnis berechtigt nicht zur Führung der Berufsbezeichnung "Heilpraktikerin" sondern nur zur Ausübung der Heilkunde - eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie-. Es wird empfohlen, die Tätigkeit in nichtpersonaler Form, etwa unter der Bezeichung "Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz" oder "Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz" anzukündigen.
Kann ich mich jetzt "Heilpraktiker für Psychotherapie" nennen? Meine Praxis wollte ich in Rheinland-Pfalz führen.
Kann mir jemand helfen?
Liebe Grüße
Manuela
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Hallo miteinander,
das Theme der Berufsbezeichnung für sektoral tätige Heilpraktiker ist recht nervig, da die einzelnen Bundesländer eifersüchtig darüber wachen, dass ihnen niemand (weder der Bund, noch andere Bundesländer) in ihren grundgesetzlich zugewiesenen Zuständigkeitsbereich (hierzu gehört der ordnungsrechtliche Vollzug des ansonsten bundeseinheitlichen Heilpraktikerrechtes) für ihren Landesbereich "hereinredet". Die Vorgaben für die Berufsbezeichnung für sektoral zugelassene Heilpraktiker ist also Ländersache und daher z.T. von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Diesen Eiertanz verdeutlicht auch die Präambel der neuen Bundes-Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien, wo es heißt:
"Ihre Grenze findet die Leitlinie dort, wo sie .......in Durchführungskompetenzen der Länder eingreift.
Dementsprechend werden Vorschläge zur Festlegung einer einheitlichen Berufsbezeichnung bei einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis .... nicht aufgegriffen."
Im Ergebnis hilft nur Manuelas Rat: "Ich denke, ich würde einfach das künftig für mich zuständige Gesundheitsamt kontaktieren, dann wäre ich auf der ganz sicheren Seite." Dies gilt dann auch für jeden Wechsel in ein anderes Bundesland.
GlG
Horst
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Hallo,
das mit der Bezeichunung hat mich auch lange beschäftigt.
meine frage war ob ich mich "Naturheilpraxis" nennen darf (Schild).
Ich habe also mit unserem gesundheitsamt gesprochen. Wenn ich als als HPP was naturheilkundliches anbiete, darf ich das. Ich biete die Bachblütenbehandlung an. Deswegen darf ich das machen.
Naturheilpraxis
Heilpraktikerin für Pschotherapie
Liebe Grüße