Beiträge: 46
Themen: 10
Registriert seit: Mar 2011
Bewertung:
1
Hallo Ihr Lieben,
Ich möchte mich gerne im Frühling als HP anmelden. Derzeit gibt es einen Gewerberaum meiner Kollegin den sie als Yogatherapieraum und für Massage nutzt. Diesen Raum könnte ich stundenweise/tageweise mitbenutzen und dort meine ersten Patienten/Innen empfangen. Ich werde keine invasive Therapien anbieten. Stressbewältigung, Dorn-Breuss, unblutiges Schröpfen, Beratung ist momentan im Focus. Ginge das denn überhaupt? Der Raum hat einen eigenen Eingang, Waschbecken und WC. Kann ich dann meine Anmeldung über meine Privatadresse laufen lassen und diesen als "Praxisraum" angeben?
Irgendwo habe ich gehört, dass es seit Neustem als HP auch möglich ist, sich als Hausbesuchspraxis, mit der eigenen Hausadresse selbstständig zu machen. Leider kann ich dazu nirgendwo etwas genaueres finden. Stimmt das überhaupt? Was ist denn dabei zu beachten bzw. wo könnte ich da genauere Informationen beziehen?
Über eure Antwort würde ich mich sehr freuen.
Gruss,
Nicole
Beiträge: 50
Themen: 11
Registriert seit: Jan 2016
Bewertung:
13
Liebe Nicole,
ein Anruf bei dem für Dich zuständigen Gesundheitsamt wird Dir alle Fragen individuell beantworten können. Das Gesundsheitsamt ist unser Freund. Wir arbeiten damit zusammen. Es ist nicht der "Big Brother" der uns argwöhnisch überwacht, sondern eine dienstleistungsorientierte Behörde die mit uns im Sinne des Patienten agiert. Nutze das doch einfach gewinnbringend.
Jedes Bundesland hat seine Spezialitäten. Zwar beziehen sich alle auf die gleichen Gesetze (Arbeitsstättenrichtlinie, KRINGO etc.), aber die Auslegung ist sehr individuell, vor allem in Bezug auf "Waschbecken in der Nähe" (bedeutet in machen Bundesländern im Raum, in anderen reicht das Bad nebenan - aber ohnehin nur relevant bei invasivem Arbeiten) und Hausbesuchspraxen (die sind in machen Bundesländern nicht zulässig).
Viel Freude und Erfolg bei der Praxiseröffnung!
Christine