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Zugänge legen- Ja oder Nein?
#1
Hallo ihr Lieben,

meine Arbeitskollegen und ich hatten in dieser Woche eine heiße Diskussion, vielleicht könnt ihr Licht in das Dunkle bringen.

Ich arbeite als Krankenschwester und bin bei einem ambulanten Pflegedienst.
Wir sind sehr viel mit dem Auto unterwegs und demzufolge auch sehr häufig Ersthelfer bei Unfällen.

Meine Frage die sich mir stellt:

Als "was" betrete ich den Unfallort? HP oder Krankenschwester?

Als HP darf ich Zugänge ja legen und Infusionen anhängen ( in dem Fall z.B. NaCl) oder den PAt. für den Notarzt vorbereiten ( in dem Fall 2 Zugänge legen)
Als KS darf ich es aber nicht.

Welches Gesetzt greift in so einem Fall?
Wäre es unterlassene Hilfeleistung, keine Zugänge zu legen und ggf Infusionen anzuhängen? Da der HP mich ja dazu befähigt, Zugänge fachgerecht zu legen.

Oder ist es so, dass ich während meines Dienstes dem Gesetz der Krankenschwester unterliege und es nicht darf? ( was sehr frusttrierend wäre, wenn ich die absolute Notwendigkeit erkenne)

Ich hoffe, ich konnte das Dilemma einigermaßen beschreiben.

Liebe Grüße
 Nicci
Jeder von uns hat unglaubliches Potenzial !
Aber wenn ein Fisch daran gemessen wird,
wie gut er auf einen Baum klettern kann,
wird er immer denken er wäre dumm!







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#2
Hallo Nicci,

als Krankenschwester darfst du alles machen, was du sicher kannst, wenn du eine Notwendigkeit erkennst.
So haben wir das gelernt.
Ich hab allerdings weder als Krankenschwester noch als HP eine Infusion dabei wenn ich
unterwegs bin. Wink
Weil bei allen Unfällen und Notfällen, bei denen ich in den ganzen Jahren alleine da gestanden habe,
hätte ich in keinem Fall die Zeit gehabt, Zugänge zu legen und Infusionen anzuhängen.
Wichtiger war da immer die erste Hilfe und die Koordination vor Ort.

LG
Antje
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#3
(21.04.2018, 10:54)Antje schrieb: Hallo Nicci,

als Krankenschwester darfst du alles machen, was du sicher kannst, wenn du eine Notwendigkeit erkennst.
So haben wir das gelernt.
Ich hab allerdings weder als Krankenschwester noch als HP eine Infusion dabei wenn ich
unterwegs bin. Wink
Weil bei allen Unfällen und Notfällen, bei denen ich in den ganzen Jahren alleine da gestanden habe,
hätte ich in keinem Fall die Zeit gehabt, Zugänge zu legen und Infusionen anzuhängen.
Wichtiger war da immer die erste Hilfe und die Koordination vor Ort.

LG
Antje

Im Ambu-Auto führen wir Infusionen mit. 
Um die Zeit geht es mir jetzt weniger, sondern um die rechtliche Lage. ???
Jeder von uns hat unglaubliches Potenzial !
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#4
Ich hatte es auch mal so gelernt, daß man als KS am Unfallort alles machen darf, was man sicher kann.

Als KS auf Normalstation legt man vermutlich keine Zugänge, auf Intensiv oder Anästhesie dagegen täglich.
Also wenn ich es kann und für notwendig erachte, würd ich es machen.
LG Micha Angel
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#5
Nicci, rechtlich darfst du es, du solltest nur nichts falsch machen.
Wenn ich das richtig im Kopf hab gibt es dazu auch ein Gesetz.
Hier kannst du dazu z.B. was lesen:
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanac...istent.php
Hauptseite: http://www.wernerschell.de
Wir haben gelernt und das wird auch in Fortbildungen gesagt, dass das auch genauso für uns gilt.

Dieser Satz aus dem Text "der Rettungsassistent am Notfallort auf sich alleine gestellt ist und rechtzeitige ärztliche Hilfe, etwa durch An- oder Nachforderung des Notarztes, nicht erreichbar ist" sagt allerdings für mich schon aus, dass du in den seltensten Fällen als Pflegeperson in die Lage kommen wirst, eine Infusion legen zu müssen.

Wundert mich, dass ihr da nichts zu gelernt habt in der Ausbildung.
Weil die Frage taucht ja auch innerhalb vom Krankenhaus auf, nicht nur bei Unfällen.



LG
Antje
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#6
Bei uns darf man nur Zugänge legen, wenn man dazu eine Fortbildung gemacht hat. 

Wenn man fertiger Hp ist, vermischen sich ja Kompetenzbereiche. Und innerhalb meines Dienstes habe ich über den Arbeitgeber für meine Kompetenzbereiche ein Versicherungsschutz. Aber außerhalb dieses Bereiches nicht. 
Wie oben geschrieben, bin ich ja ambulant tätig und bei den Patienten zuhause im Einsatz. 

ALS Hp habe ich ja andere Kompetenzen erworben. 
Unter anderem Zugänge legen. 

Wes ich als Krankenschwester darf und was nicht weiß ich. Das würde uns auch alles beigebracht. 

Lg
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#7
Im wirklichen Notfall vermischen sich keine Kompetenzen. 
Google mal nach rechtfertigendem Notstand.
Der gilt auch für Leute ohne medizinische Ausbildung.
Vielleicht ist es dann verständlicher. 


Bei mir vermischen sich keinerlei Kompetenzbereiche seit ich HP bin mit der Pflege.


LG
Antje
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#8
Ganz ehrlich: ich glaube nicht, daß bei einem NOTFALL jemand fragt, ob du als KS oder HP gehandelt hast...du hast die Kompetenz Zugänge zu legen, also würd ich es im Notfall auch machen, zum Wohle des Patienten.

Ich bin auch schon mal als Ersthelfer an einen Motorradunfall gekommen, da hatte ich erst mal genug anderes zu tun...als dann der RTW ankam, waren sie sichtlich froh um kompetente Hilfe, da fragt kein Schwein was du gelernt hast.

Abgesehen davon habe ich nichts im Auto als Verbandkasten und Beatmungsmaske.
LG Micha Angel
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