Was muß ich eigentlich beachten, wenn der Patient privat versichert ist, oder über die Beihilfe?
Und wie schreibe ich die Rechnung, wenn er sie für den Lohnsteuerjahresausgleich beim Finanzamt einreichen will?
Darf ich im Zuge der DSGVO noch Rechnungen per Email verschicken?
Wie gestalte ich die Rechnung rechtssicher?
Welche Aufklärungspflichten habe ich dem Patienten eigentlich gegenüber?
Und welche Tipps und Hilfsmittel kann ich ihm an die Hand geben?
Darf ich Bachblüten und Homöopathie abrechnen?
Welche Leistungen darf ich wie oft abrechnen?
Welche Leistungen darf ich mit anderen Leistungen auf einer Rechnung kombinieren und welche nicht?
Fragen zur Honorarvereinbarung mit dem Patienten, Mehrwertsteuer ja oder nein, Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen...
...und, und, und!
Als sektoraler Heilpraktiker ist die Abrechnung ohnehin nicht ganz leicht.
Die Auswahl der für uns erlaubten Ziffern im Gebührenverzeichnis ist sehr beschränkt.
Damit das Thema Rechnungen nicht zum Stressfaktor wird, bieten wir Euch einen kleinen Kurs an, speziell für Heilpraktiker Psychotherapie. Danach könnt ihr locker und leicht die Rechnungen schreiben und seid auf der sicheren Seite.
An 2 Abenden bekommt ihr alle Infos, die ihr braucht. Am Montag, den 2.7.2018 geht es los.
Infos findet ihr hier:
Kurs GebüH-Abrechnung für HPP
Der Kurs wird aufgezeichnet. Könnt ihr also nicht dabei sein, könnt ihr Euch die Aufzeichnung ansehen.
Solltet ihr Fragen zu dem Kurs haben... einfach fragen.
lichst,
Anja Flörke