ich habe da eine Frage. Seit 3 Jahren habe ich eine Heilpraktikerpraxis in Bayern, in der ich nicht invasiv arbeite. So habe ich es auch dem Gesundheitsamt gemeldet. Jetzt möchte ich aber Ohrakupunktur in meine Therapien mitaufnehmen. Muß ich das jetzt extra beim Gesundheitsamt melden, weil ich eine invasive Tätigkeit ausüben möchte? Meinen Hygieneplan habe ich schon umgeändert. Ich glaube, ich muß es auch noch meiner Berufshaftpflicht melden, oder?
Vielen lieben Dank in Voraus
Karin