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Ich bin Nina, 45 Jahre alt und seit dem 20.12.2018 endlich Heilpraktikerin .
Ich arbeite bereits seit 2 Jahren als Ernährungs- und Gesundheitsberaterin in eigener Beraterpraxis und habe zu dem Zweck ein Kleingewerbe angemeldet.
Meine Frage ist nun: Als HP arbeite ich freiberuflich.
Ich arbeite jedoch super gerne z.B. mit einem guten Zeolith zur Entgiftung, welches ich dann häufig in einem größeren Gebinde bestelle und direkte an meine Patienten weiter gebe. Darf ich das dann noch? Wie rechne ich so etwas dann ab? Lasse ich das Gewerbe dann parallel laufen?
Ich freue mich über Eure Infos und danke ich sehr!
Zitat:Ich bin Nina, 45 Jahre alt und seit dem 20.12.2018 endlich Heilpraktikerin
Herzlichen Glückwunsch, liebe Nina!
Wenn du neben deiner Tätigkeit als Heilpraktikerin etwas verkaufen möchtest, benötigst du ein Gewerbe und eine strikte Trennung von Beidem.
Alles was frei verkäuflich ist und Handelsware ist kein Problem, wenn es getrennt ist.
Arzneimittelherstellung und Verkauf ist nach AMG nicht erlaubt. Seit 2009 ist es nach §13 Abs. 2 AMG nur erlaubt zum "Zwecke der persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten" und nach Anzeige.
Zitat:Ich bin Nina, 45 Jahre alt und seit dem 20.12.2018 endlich Heilpraktikerin
Herzlichen Glückwunsch, liebe Nina!
Wenn du neben deiner Tätigkeit als Heilpraktikerin etwas verkaufen möchtest, benötigst du ein Gewerbe und eine strikte Trennung von Beidem.
Alles was frei verkäuflich ist und Handelsware ist kein Problem, wenn es getrennt ist.
Arzneimittelherstellung und Verkauf ist nach AMG nicht erlaubt. Seit 2009 ist es nach §13 Abs. 2 AMG nur erlaubt zum "Zwecke der persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten" und nach Anzeige.
Vermutlich wird sich deine frühere Beratungstätigkeit in die therapeutischen Ansätze integrieren.
Viel Erfolg für deine Praxis!
Liebe Silke, vielen Dank! Ich bin zur Zeit etwas hektisch, weil ich Sorge habe, etwas Wichtiges zu vergessen. Ich werde jetzt aber nochmal ganz in Ruhe die Aufzeichnungen Deiner Webinare anschauen.