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HP sollten dringendst keine Eigenbluttherapie ausführen
#1
Im Moment kann man den HPs nur dringendst davon abraten, die Eigenbluttherapie auszuführen.
Grund ist eine Entscheidung der Verwaltungsgerichte Münster und Düsseldorf, die die Eigenbluttherapie unter Arztvorbehalt stellen. Grundlage ist das Transfusionsgesetz (TFG) § 7 Abs. 2, wonach die von den HP bislang angewandten Formen der Eigenbluttherpie den Ärzten vorbehalten ist.
Auch die Herstellung von homöopathischen Eigenblutprodukten wird durch das "Gesetz für mehr Arzneimittelsicherheit in der Versorgung" (GSAV) voraussichtlich noch im Juli ebenfalls Ärzten vorbehalten sein.
Führt der HP zurzeit die Eigenblutbehandlung durch, setzt er sich straf- und zivilrechtlichen Sanktionen aus.

Bitte auch unbedingt daran denken, dass der Hinweis auf die Eigenbluttherapie von eurer Homepage genommen wird!!

Für mich sieht das so aus, als ob die Rechte des HP beschnitten werden sollen - meiner Meinung nach ohne wirklich gegebenen Anlass.
GLG Isolde
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#2
Liebe Isolde,

danke für diese Information. Leider habe ich damit schon gerechnet und so schon vor ein paar Monaten die Eigenblutbehandlung von meiner Homepage genommen.
Sehr schade, ich habe immer sehr gute Erfolge mit der Therapiemethode gehabt.

Patenkind von Werner Bergner
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#3
Liebe Sabine,
ich glaube, dass ist für einige HPs wirklich ein harter Schlag, denn es gab doch einige, bei denen die Eigenbluttherapie ein Behandlungsschwerpunkt war. Und man weiß ja, dass sie sehr gute Wirkungen zeigt.
Erst wurde diese Therapiemethode (wie so viele) von den Ärzten belächelt und als unwirksam erklärt - und nun reißen sie sich die Theapie selbst unter den Nagel, weil sie gesehen haben, dass sie sehr wohl sehr gute Erfolge bringt.
Ärgerlich.

Aber ich denke, damit müssen wir leben. Dem HP stehen ja noch sehr viele andere Therapieverfahren zur Verfügung - und da können die Ärzte erst einmal wieder lächeln! Smile
GLG Isolde
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#4
Liebe Isolda,

wie ist:
- mit IOT
- klassische EBT ohne Anreichung von Präparaten
- darf ich es durchführen durch ärztliche Anordnung (mein Mann ist Arzt) in meiner Praxis

Vielen Dank für deine Antwort

Sonnige Grüße
Andrea Klärner
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#5
Liebe Andrea
Leider weiß ich nicht, was IOT ist.
zu Nr. 2: Das darf man nicht mehr.
zu Nr. 3: Das darf dein Mann nicht machen, denn der HP zählt nicht zum "medizinischen Hilfspersonal* sondern arbeitet eigenverantwortlich.

Ich hoffe, dass ich dir damit helfen konnte.
GLG Isolde
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