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COVID-19 in der Mündlichen HP-Prüfung - Fallbeispiele
#1
Ihr Lieben, für die aktuelle Prüfungssaison haben einige GÄ die Art der Durchführung der Prüfung geändert, beispielsweise muss ein Mundschutz getragen werden, praktischer Teil entfällt evtl. oder GÄ die sonst immer gruppenweise geprüft haben, machen jetzt so wie alle anderen auch, Einzelprüfungen...

Die wichtigste Veränderung empfinde ich aber bei Vorgehen in den Fallbeispielen! Da die Covid-19 Symptome so vielfältig sind und auch isoliert auftreten können, muss bei jedem Fallbeispiel mit akuten Symptomen an COVID-19 gedacht werden. Der HP hätte Meldepflicht schon im Verdachtsfall laut Paragraphen 8, 6 IfSG, dort ist Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) unter Punkt f. neu dazu gekommen.

Hier ein paar Vorschläge für das 
Vorgehen:

Fallbeispiel Telefon

Patient ruft an mit akut aufgetretenen xy-Symptomen. 

Der Patient darf nur in die Praxis kommen, wenn keines der Symptome auf Corona zurück zu führen ist. 

Also im Moment kann so gut wie jedes akut aufgetretene Symptom auf Covid-19 hindeuten, deswegen braucht der Patient erst eine Bestätigung durch einen Arzt/einen negativen Test um überhaupt in die Praxis kommen zu dürfen!

hier eine Liste der möglichen Symptome, die wie oben schon erwähnt auch ISOLIERT vorkommen können:

Husten
Fieber
Halsschmerzen
Bauchschmerzen (Ma-Da-Symptome, Durchfall!)
Kopfschmerzen, Gliederschmerzen
Geruchs- und Geschmacksverlust
seit neustem auch SCHNUPFEN
UND VIELE -natürlich auch schwerwiegendere- MEHR!

Symptomatische Patienten müssen also erst getestet werden, beim Hausarzt (blockieren aber viele HÄ zur Zeit ...) oder Corona-Teststation und dürfen nur mit negativem Ergebnis in die Praxis oder überhaupt irgendwohin. Test darf nicht älter als 2 Tage sein.

Vorgehen für den Patienten:

 telefonisch den Hausarzt kontaktieren oder
116117 - die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes-
bis geklärt ist, ob die Symptome auf eine Covid-19 Erkrankung zurück gehen, hat der Patient in häuslicher Quarantäne zu bleiben!


bei Unsicherheiten gibt es verschiedene Hotlines, die bundesweit zum Thema Coronavirus informieren:

Unabhängige Patientenberatung Deutschland - 0800 011 77 22 
Bundesministerium für Gesundheit (Bürgertelefon) - 030 346 465 100 
Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte - Fax: 030 / 340 60 66 – 07 info.deaf@bmg.bund(dot)de / info.gehoerlos@bmg.bund(dot)de.




Patient steht schon in der Praxis oder o.g. Patient darf in die Praxis kommen

HP und Patient müssen Mundschutz tragen!

ALLEN Patienten wird aktuell Fieber gemessen!

Patienten müssen unterschreiben, dass sie in den letzten 14 Tagen nicht krank waren und kein einziges der o.g. Symptome hatten und außerdem, dass sie nicht in Risikogebiete verreist waren und sich auch sonst an die Bestimmungen gehalten haben (Kontaktbeschränkung, keine Feiern usw...).

Falls es doch auf Corona hinaus läuft:
Telefonische Kontaktaufnahme zum Hausarzt oder Test-Station um weiteres Vorgehen zu klären
Patienten im Wartezimmer informieren (eigentlich sollte hier im Moment möglichst gar niemand aufeinander treffen!)
L Ü F T E N 
alles desinfizieren 
MELDEN


OK, verständlich für euch?


Ganz viele liebe Grüße aus dem RundumdieUhrMündlichePrüfungsvorbereitungsuniversum
Heart  Marlene
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