Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
§60 IfSG
#1
Frage zum Impfschaden:

https://www.buzer.de/60_IfSG.htm
Kann mir wer helfen, ob die Aussage stimmt, das man nur dann einen Anspruch auf Entschädigung hat, wenn der Impfstoff von einem Arzt verabreicht wurde oder ist das nur in einem anderen Zusammenhang, weil das als zweiter Punkt nochmal aufgeführt ist?
Ich wäre über eine klare Hilfe sehr dankbar - sorry, aber manche Gesetzestexte finde ich mehr als verwirrend.


Fragende Grüße Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
Antworten Zitieren
#2
Hallo Gini, hallo miteinander,

der Arztvorbehalt für einen Versorgungsanspruch wegen eines Impschadens in § 60 Abs. 2 IfSG betrifft nur die Fallgestaltungen des Absatzes 2, d.h., wenn die Impfung im Ausland durchgeführt wurde.

Liebe Grüße

Horst
Antworten Zitieren
#3
Herzlichen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.

LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
  §24 IfSG geändert - Frage dazu Gini 3 2.472 07.04.2021, 15:14
Letzter Beitrag: Horst
  Meldepflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 IfSG Isolde Richter 2 1.453 02.12.2020, 06:23
Letzter Beitrag: susannebr
  Neue IfSG-Meldepflichtverordnung-Behandlungsverbote für HP Horst 0 3.475 18.04.2016, 14:48
Letzter Beitrag: Horst

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: