Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Deutscher Beamter und Schweizer Heilpraktiker(-Rechnung)
#1
Schön, dass es Euch gibt - vielleicht weiß hier jemand eine Antwort auf meine Frage:

Ich bin ein deutscher Beamter, beihilfeberechtigt plus PKV (private Krankenversicherung) und ich lebe im Zollgrenzgebiet ganz dicht an der Schweizer Grenze. Ein Kollege (selbst Schweizer, er wohnt auch in der Schweiz) hat mir seinen (Schweizer) "Naturheilpraktiker" empfohlen (im Kanton Appenzell Ausserrhoden), dieser hat ein "eidgenössisches Diplom in Ayurveda Medizin".

Wenn ich diesen HP nun konsultiere, wird meine deutsche Behilfe und die deutsche PKV mir dessen Rechnung erstatten?
In den AGB der PKV steht: " ... niedergelassene approbierte Ärzte ... Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes ..." - gibt es so etwas wie einen bilaterale Vereinbarung zwischen D und CH, dass die HP-Ausbildungen gleichwertig/anerkannt sind/werden ?

Oder gibt es andere Wege, die Beihilfe und die PKV dazu zu bewegen, die Rechnung eines CH-HP zu erstatten?

Für eine Antwort vorab herzlichen Dank!
Antworten Zitieren
#2
Hallo miteinander, hallo utokai,

hinsichtlich der Frage, ob ein in Deutschland verbeamteter Patient Behandlungskosten eines Heilpraktikers erstattet bekommt, ist zunächst zu unterscheiden:
Erstattungsansprüche durch die staatliche Beihilfe--1. 
und
Erstattungsansprüche durch eine (obligatorische) private Krankenkasse (PKV)--2..

1. Die Beihilfe richtet sich danach, ob der Patient Bundes- oder Landesbeamter ist.
- Ist der Patient Bundesbeamter, gilt das Bundesbeihilferecht. Der Bund hat 2013 eine Vereinbarung mit wesentlichen Heilpraktikerverbänden geschlossen, wonach in Ergänzung zu dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung auch Leistungen von Heilpraktikern innerhalb bestimmter Gebührenrahmen, die sich an der GebüH/GOÄ orientieren, beihilfefähig sind. Diese Vereinbarung knüpft klar an Behandlungen durch Heilpraktiker nach dt. Recht an, d.h. an eine Zulassung nach dem HeilprG. Bilaterale Vereinbarungen zwischen dem Bund und der Schweiz (dort wären vor allem die Kantone gefragt) gibt es m.W. nicht (halte ich aber auch für unwahrscheinlich).
- Ist der Patient Landesbeamter, gilt das jeweilige Landesbeihilferecht/Beihilfeverordnungen. Diese Vereinbarung des Bundes mit den meisten Heilpraktikerverbänden wurde von vielen Bundesländern (mit gewissen Variationen) als Richtschnur angenommen. Die Länder Bremen und Saarland haben die Beihilfe für HP-Leistungen jedoch ganz abgeschafft (nach meinem Kenntnisstand 2015; neuere Recherchen habe ich nicht gemacht; wenn jemand neuere Kenntnisse hat: Bitte anmerken).

Mein Fazit für die gewünschten Beihilfeleistungen: Sieht mau aus.

2. Leistungen einer PKV
Die Leistungen der PKVs, soweit sie über Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, entsprechen ausschließlich den Versicherungsverträgen und sind daher nicht einheitlich. Meistens werden dabei auch HP-Leistungen erstattet. Allerdings orientieren sich diese ebenfalls meistens an der Vereinbarung Bund-Heilpraktikerverbände (mit der Einengung auf zugelassene Heilpraktiker).

Da die vertraglichen Regelungen der Erstattungsfähigkeit keinesfalls einheitlich sind, sollte ein Patient grundsätzlich die Möglichkeit einer Voranfrage bei Beihilfe und/oder PKV wahrnehmen.

Sorry, aber eine bessere Info kann ich leider nicht geben.

Trotzdem liebe Grüße

Horst
Antworten Zitieren
#3
Trotzdem danke für Deine ausführliche Antwort, Horst.

Ich habe auch mal einige Schweizer Heilpraktiker Verbände angeschrieben (komisch, dass es mehrere gibt).
Mal sehen, ob ich eine Antwort erhalte ?
Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
  Als Heilpraktiker in der Schweiz arbeiten Horst 7 20.050 13.12.2023, 19:04
Letzter Beitrag: Paulo
  Eigenbluttherapie durch Heilpraktiker Horst 6 3.192 24.06.2023, 07:50
Letzter Beitrag: Isolde Richter
  Schnelltests zu Covid und Aids durch Heilpraktiker Horst 0 1.307 27.07.2021, 15:10
Letzter Beitrag: Horst
  Heilpraktiker als betrieblicher Gesundheitsmanager monauel 1 1.325 18.01.2021, 17:43
Letzter Beitrag: Silke Schröder
  Verkauf von Produkten als Heilpraktiker? Jorik 4 2.976 03.10.2020, 09:24
Letzter Beitrag: Isolde Richter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: