ich mach mich ja nicht gerne unbeliebt, möchte aber doch ganz vorsichtig darauf hinweisen, dass die Pflicht zum Nachweis einer Masernschutzimmunisierung , vor allem durch einen entsprechenden Impfnachweis, zum 1.8.2022 nach 2-maligem coronabedingten Aufschub in Kraft tritt. D.h. u.a. Praxisinhaber "sonstiger humanmedizinischer Heilberufe" (als auch Heilpraxen) müssen dann dem zuständigen Gesundheitsamt nicht geimpftes Praxispersonal (oder sich selbst) melden. Das Gesundheitsamt soll dann über ein Tätigkeitsverbot entscheiden.
Die Gesundheitsämter haben die Politik aber darauf hingewiesen, dass sie aktuell durch die Coronakriese kaum zu derartigen Überprüfungen in der Lage seien und haben einen weiteren Aufschub gefordert.
Schaun wir mal, was passiert.
Liebe Grüße
Horst