herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.
Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.
Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung
Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!
28.02.2023, 10:42 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.02.2023, 10:45 von Isolde Richter.)
Heilungsversprechen
und Heilmittelwerbegesetz (HWG) § 3
Darf man zu einem Patienten vor der Behandlung sagen: „Das hilft Ihnen bestimmt!“,
ober verstößt man mit einer solchen Aussage gegen das Heilmittelwerbegesetz?
Um die Antwort gleich vorwegzunehmen: Man darf!
Viele HPs und HPPs sind mit solchen Aussagen übervorsichtig, weil sie meinen, damit gegen das HWG zu verstoßen.
Das ist nicht der Fall, den das HWG reglementiert nur die „Werbung“ in der „Öffentlichkeit“ und nicht, welche mündlichen Aussagen man im Rahmen der Behandlung in der Praxis machen darf.
Das heißt, jede öffentliche Kommunikation, gleichgültig ob sie mündlich, schriftlich, bildlich oder online erfolgt, fällt unter das HWG.
„Öffentlichkeit“ sind z.B. die Homepage, das Praxisschild, Flyer und Zeitschriftenanzeigen. Hier darf man keinerlei Heilungsversprechen geben.
Aber ein Behandlungsgespräch mit einem Patienten findet in einem nicht-öffentlichen Raum statt.
Das ist gut zu wissen, denn wenn der Behandler Zuversicht ausstrahlt, überträgt sich das auf die Selbstheilungskräfte des Patienten.
Bekanntermaßen ist der Behandler der wichtigste Placeboeffekt!