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22.09.2010, 12:10
Hallo,
eine Frage hätte ich da.
Ich würde ja jetzt schon gerne am Menschen arbeiten. Nun habe ich eine Schule/Institut gefunden, wo man :
Wellnessmasseurin
Wellness- und Massagetherapeut
und Hand- und Fußreflexzonenmasseurin lernen kann. Man bekommt dann ein Zertifikat und darf, angeblich, ein Gewerbe darauf anmelden.
Bei dem Masagetherapeuten leuchtet mir das ja ein, wegen "Therapeut", aber die anderen beiden Optionen machen mich unsicher.
Denn 2 Kurse gehen nur über 3 Tage und der "Therapeut" ist in 6 Tagen geschafft. Was soll man davon halten?
Ist das rechtens so?
Kennst sich Jemand von Euch damit aus und könnte mich bitte aufklären?
GLG Nicci
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Ehrlich gesagt, denke ich eher, dass du dich mit der Wellnessmasseurin selbstständig machen dürftest.
Therapeut ist zwar nicht geschützt als Begriff, indiziert aber oft beim Kunden, dass du die Heilkunde ausüben darfst, und dies darfst du ja nicht ohne die Überprüfung durch den Amtsarzt.
Ich finde den Begriff schlecht gewählt, da gibt es bestimmt schnell Probleme mit dem Amt oder den Mitbewerbern, selbst wenn du keine Diagnose stellst und nicht therapierst.
Wellnessmasseurin dient ja nur zur Steigerung des Wohlbefindens oder der Erhaltung desselben, hat also nichts mit dem Ausüben der Heilkunde zu tun und dürfte deshalb keine Probleme bei der selbstständigen Ausübung bringen.
Was genau von der Ausbildung zu halten ist, weiß ich jetzt natürlich nicht, denke aber, dass es schon möglich ist einzelne Massagetechniken innerhalb einiger Tage zu erlernen. Ob man sich dann allerdings schon sicher genug bei der Anwendung an Fremden ist bezweifel ich.
Lg,
Sonja
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Also bevor ich mich selbst auf die Menschen loslasse, übe ich ausgiebig an willigen "Opfern" aus meinem Bekanntenkreis. Ich denke,so etwas versteht sich von selbst
danke für Deine antwort
LG nicci
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Hallo Nicci,
ein Gewerbe anmelden kann jeder sofern er die rechtlichen Ansprüche die gestellt werden erfüllt.Z.B. muß er einen festen Wohnsitz da haben wo er sein Gewerbe betreiben will.Wichtig ist ausserdem aus Sicht des Ortnungsamtes das er regelmäßig seine Steuern bezahlt und bekommt auch deshalb im Amtshilfeverfahren eine neue Steuernummer!Natürlich wird sofort eine Gebühr fällig.
Ob andere Ansprüche greifen, z.b. die Mitgliedschaft an einer Kammer oder der Gleichen, prüfen sie erstmal nicht.
Ob sich jemand zu Recht oder Unrecht eine Berufsbezeichnung gibt ist erstmal nicht Gegenstand einer Gewerbeanmeldung,hier achten Berufsverbände und Kammern auf Verstöße und verfolgen und ahnden sie.
Herzliche Grüße:
Werner
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Mein Lieber Werner,
wir haben bereits ein Gewerbe. Das ist für mich klar, wie das von statten geht.
Meine Frage bezog sich darauf, ob man sich nach 3 tagen Kurs schon selbstständig machen darf und, was viel wichtiger ist, es das Gesetzt erlaubt z.B Hand-, und Fußreflexzonenmassagen durchzuführen ohne das man HP, Therapeut oder Arzt ist. Denn da gibt es ja gesetztliche Richtlinien.
LG Nicci
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Entschuldige meine Besserwisserei,ich wollte nur deutlich machen das man viel anmelden kann ohne einen Ausbildungsnachweis zu bringen.
Therapeut ist kein geschützter Begriff in Deutschland und auch Fußrefexzonenmassage kann man ausüben ohne einen Abschluß als HP. oder das eine Person Arzt ist.
Herzliche Grüße:
Werner
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(22.09.2010, 12:43)Nicci schrieb: Also bevor ich mich selbst auf die Menschen loslasse, übe ich ausgiebig an willigen "Opfern" aus meinem Bekanntenkreis.
Hehe, ich denke, da wirst du genug "Opfer" finden.
Zitat: Ich denke,so etwas versteht sich von selbst
Ja, bei dir bestimmt, aber ich befürchte, es gibt genug frisch gebackene Masseurinnen oder Nageldesigner (bei uns in der Wochenpost steht immer eine Anzeige "Nageldesigner in nur einem Tag" ), die nach einem Wochenendkurs auf die Leute losgehen und das sind dann wirklich Opfer.
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ich glaube, soviel Selbstreflektion sollte man haben, dass man erst an andere Menschen ran geht, wenn man sich wirklich sicher ist, zu wissen was man da tut
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Ich versuche einmal zusammenzufassen
In den freien Berufen kann man auch ohne jede Qualifikation selbstständig Tätig werden. Das man als Wellness- und Massagetherapeut aus dem 3-6 Tage Kurs ganz sicher nicht mit einem Masseur und medizinischem Bademeister (geschützte Berufsbezeichung!) mithalten kann, der alleine schon in seiner Ausbildung 800 Stunden praktische Arbeit versprochen bekommt, ist unstrittig. Wenn so ein Institut anderes verspricht, dann ist es vermutlich schlicht und ergreifend abzocke.
Sich Therapeut zu nennen kann nach hinten losgehen, insbesondere wenn man auch nur ansatzweise den Eindruck erweckt heilend unterwegs zu sein. Gibt aber (leider) auch erschreckend blinde Behörden..
Zerifikate kann auch jeder ausstellen. Der Wert von so einem Zertifikat richtet sich also im wesentlichen nach dem Ruf des Zertifizierers. Wenn die seriös arbeiten, eine standardisierte Ausbildung haben die auch hält was das Zertifikat verspricht, dann ist das ganz sicher eine gute Sache. Andersrum könnte ich mich jeden Tag dazu entscheiden Zertifikate in Kreativer Nagelmassage (oder sonst irgendwas) zu drucken und für überdimesional viel Geld in Wochenendkursen zu vertickern ohne auch nur ansatzweise darauf achten zu müssen ob die Zerfizierten auch nur je einen glücklichen Kunden haben.
Mein Rat: Genau prüfen wem man so sein Geld in den Rachen werfen will und ob man am Ende mehr davon halt als ein Zertifikat zum an die Wand hängen. Ruhig auch mal versuchen mit Leuten in Kontakt zu kommen die schon dort Kurse belegt haben!
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Hallo Nicci!
Ich habe selbst einen solchen Kurs besucht: Ich darf mich nun "Geprüfte Massagepraktikerin" nennen.
Wir wurden im Kurs mehrfach sowohl mündlich als auch im Skript darauf hingewiesen, dass wir weder heilen, noch therapieren noch diagnostizieren dürfen. Aber wir dürfen folgendes machen: vorbeugende Anwendungen, Anwendungen zur Schönheitsverbesserung/ -erhaltung, Behandlungen zum Verwöhnen bzw um die Erholung einer Person zu fördern! (Wellness und Prävention). Diese Behandlungen dürfen wir selbständig und eigenverantwortlich durchführen.
Noch einen Tip: bei uns im Kurs haben wir an einem Tag sehr viel durchgenommen! Damit man sich die Grifftechniken merken kann, sofort abends an Freiwilligen ausprobieren, sonst kommt man durcheinander!
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen
Christiane
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Hallöchen Nicci,
die Teilnehmer können eigentlich auch geschlagenen 3 Tage auf dem Sofa rumgammeln und sich dann das Praxisschild *Massagetherapeut* an die Tür nageln.
Diese Zertifikate sagen null komma gar nichts aus, werden von keiner Menschenseele überprüft, geschweige denn dokumentieren sie Fachwissen.
Ich persönlich finde es ein Unding nach 3 Tagen auch nur irgendeinen professionellen Titel wie die Bezeichnung "Therapeut" tragen zu dürfen.
Rechtens ist es schon, da wie bereits gesagt diese Berufsbezeichnungen so nicht geschützt sind, vertretbar finde ich es nicht.
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(22.09.2010, 14:57)Bianca schrieb: Hallöchen Nicci,
die Teilnehmer können eigentlich auch geschlagenen 3 Tage auf dem Sofa rumgammeln und sich dann das Praxisschild *Massagetherapeut* an deine Tür nageln.
Diese Zertifikate sagen null komma gar nichts aus, werden von keiner Menschenseele überprüft, geschweige denn dokumentieren sie Fachwissen.
Ich persönlich finde es ein Unding nach 3 Tagen auch nur irgendeinen professionellen Titel wie die Bezeichnung "Therapeut" tragen zu dürfen.
Rechtens ist es schon, da wie bereits gesagt diese Berufsbezeichnungen so nicht geschützt sind, vertretbar finde ich es nicht.
Da gebe ich Dir recht. Das man sich dann "Therapeut" nennen darf nach einem 6 Tages Kurs, finde ich auch seltsam
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(22.09.2010, 12:10)Nicci schrieb: Ich würde ja jetzt schon gerne am Menschen arbeiten. Nun habe ich eine Schule/Institut gefunden, wo man :
Wellnessmasseurin
Wellness- und Massagetherapeut
und Hand- und Fußreflexzonenmasseurin lernen kann. Man bekommt dann ein Zertifikat und darf, angeblich, ein Gewerbe darauf anmelden.
Kennst sich Jemand von Euch damit aus und könnte mich bitte aufklären?
Ja, liebe Nicci, ich kenne mich aus!
Therapeut darf sich nur ein Arzt, ein HP und der Psychotherapeut nennen!
Zusammengesetzte Begriffe wie z.B. Ernährungstherapeut, Massagetherapeut, Atemtherapeut sind gleich in zweierlei Hinsicht nicht statthaft:
1. Der Begriff darf Therapeut darf nur der Arzt und HP führen
2. Solche nebulösen Begriffe wie Massagetherapeut sind überhaupt nicht statthaft, da man daraus nicht erkennen kann, ob man es mit einem Arzt oder HP zu tun hat.
Wenn Ihr HP seid, müsst Ihr Euch folgendermaßen nennen (wird genau im Skript Gesetzeskunde besprochen):
Vorname Zuname
Verfahren (z.B. Naturheilpraxis oder Ernährungstherapie oder Massagen oder Homöopathie ...)
Berufsbezeichnung (also HP)
Alles andere ist nicht zulässig: also keine "arztähnlichen Bezeichnungen" wie Naturheilkundiger, Massagetherapeut, Akupunteur, Homöopath ...
Wenn Du Dich Massagetherapeutin nennen würdest, riskierst Du zum einen eine dicke Abmahnung und wenn es wiederkehrend passiert, kannst Du sogar Probleme bekommen, wenn Du zur HP-Prüfung zugelassen werden möchtest, weil ein solches Vorgehen Zweifel an Deiner "sittlichen Zuverlässigkeit" entstehen lassen könnten - wie das juristisch so schön heißt.
Ein Institut, das mit solchen Versprechen wirbt, kann abgemahnt werden. Hat man an einem solchen Institut eine Ausbildung unter diesen falschen Versprechungen gemacht, kann man das Institut schadensersatzpflichtig machen.
Ich würde Dir abraten Dich bei einem Intitut anzumelden, dass sich entweder mit der rechtlichen Situtation nicht auskennt, oder dass wissentlich falsche Tatsachen vorspiegelt.
Gut, dass Du nachgefragt hast, liebe Nicci!!!
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Ist das eine relativ neue Entscheidung bezüglich der Abmahnmöglichkeit?
Ich frag nur, weil ich biem Googlen hier drauf gestoßen bin und es dort laut Gerichtsbeschluss erlaubt zu sein scheint.
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22.09.2010, 18:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.09.2010, 18:27 von Isolde Richter.)
Liebe Bianca,
wie sie schreiben, handelt es sich hier lediglich um Entscheidungen des Landgerichts Kiel und des Oberlandesgerichte Schleswig. Daraus schließe ich, dass die anderen Gerichte das anders sehen.
Zumal mir Fälle von Abmahnungen persönlich bekannt sind. Aber Ihr könnt Euch mit diesen Fragen auch noch gerne an Herrn Bramhoff vom BDH wenden. Er hat sich auf diese Fragen spezialisiert: http://www.bdh-online.de
Mal abgesehen davon, persönlich finde ich den Begriff "Wellnesstherapeut" in sich unsinnig: denn entweder Wellness = Gesunderhaltung oder Therapeut = behandelt Krankheiten.
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Aahhh, völlig logisch. Vielen Dank Isolde, es hat sich wieder was gelichtet
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Wie verwirrend.
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Aus meiner Sicht und nachdem was ich nachlesen kann ist der Begriff "Therapeut" an sich nicht geschützt und macht auch keine Aussage ob ein Studium oder eine Ausbildung abgeschlossen wurde.
Erst der Begriff im Zusammenhang mit einer Tätigkeit gibt die geschützte Berufsbezeichnung an wie: Ergotherapeut , psychologischer Psychotherapeut, Musiktherapeut, Kunsttherapeut oder Physiotherapeut.Das ist jedenfalls mein Wissenstand für Deutschland in anderen Ländern gelten andere Bestimmungen z.b. in Östereich.
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(22.09.2010, 23:36)Yvonne Tarnacki schrieb: Nicht böse sein, aber nach 3 Tage Ausbildung kann von Massagen gar keine rede sein ! Evtl. Öl verteilung !...und Fußreflexzonnenmassage ( wenn man es kann !!!!) ist eine recht gute reflektorische Therapie und keine Wellnessbehandlung.
Dem würde ich mich gern anschließen. Einfach weil ich jetzt selbst durch meine Ausbildung Einblick in die Lehre der Massage habe. Schon allein was alles bei einer Massage kontraindiziert sein kann....
Der Begriff Therapeut (in welchem Zusammenhang auch immer) suggeriert ja, dass die betreffende Person an mir therapiert und dies ist einem Laie verboten, auch einem mit 3-Tages-Kurs. Drum versteh ich jetzt auch Isoldes Beitrag besser.
Therapieren infolge einer Diagnosestellung dürfen ja auch nur Ärzte, Teil-HP´s und HP´s oder im Auftrag die Therapeutenschaft der einzelnen Bereiche.
Ist schon wahnsinn, was einem so versprochen wird und dem Endverbraucher dann vorgesetzt wird.
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