HPPs führen Untersuchungen durch, um psychische Störungen zu identifizieren und damit zu diagnostizieren, sie in ihrer Krankheitsschwere zu beurteilen und einzuschätzen, ob sie sich für die Behandlung durch einen HPP eigenen, ober ob es sich um einen Notfall handelt bzw. um eine schwere Erkrankung, die die Diagnosestellung und Behandlung z.B. durch einen Psychiater erfordert.
HPP können für ihre Behandlungsmethoden unterschiedliche Ansätze wählen, z.B. Gesprächstherapie, Systemische Therapie, Verhaltenstherapie.
Dabei kann die Beratung und Therapie grundsätzlich als Einzel-, Paar- oder Gruppensitzung erfolgen.
Welche Methode der HPP anwendet hängt von den Erfordernissen, seiner Ausbildung und Spezialisierung ab.
HPP können auch in der Prävention tätig werden, um die psychische Gesundheit zu fördern und psychischen Erkrankungen vorzubeugen. Bei Bedarf arbeiten sie mit Ärzten, Psychotherapeuten und anderen Gesundheitsdienstleistern zusammen, insbesondere wenn es um komplexe Fälle oder die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung geht.
HPP sind verpflichtet, ihre Kenntnisse durch regelmäßige Fortbildung aktuell zu halten und können sich in Supervision begeben, um die Qualität ihrer Arbeit zu sichern.
Zulassungsvoraussetzungen, um als HPP arbeiten zu dürfen
Um den Beruf ausüben zu dürfen ist eine staatliche Erlaubnis erforderlich.
Diese setzt voraus:
• Mindestalter: Der Antragsteller muss mindestens 25 Jahre alt sein.
• Schulbildung: Mindestens Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung.
• Gesundheitliche Eignung: Der Antragsteller muss körperlich und geistig geeignet sein. Dies wird in der Regel durch ein ärztliches Attest bestätigt, das bestätigt, dass keine Erkrankungen vorliegen, die die Ausübung des Berufs beeinträchtigen könnten.
• Zuverlässigkeit: Der Nachweis erfolgt in der Regel durch ein polizeiliches Führungszeugnis.
• Überprüfung der Kenntnisse: Die zuständige Gesundheitsbehörde führt eine Überprüfung durch, um sicherzustellen, dass der Antragsteller über ausreichende psychotherapeutische Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um die Psychotherapie sicher und kompetent ohne Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder seiner Patienten auszuüben. Diese Überprüfung umfasst in der Regel eine schriftliche und mündliche Prüfung
Schranken eines HPP
Er darf nur behandeln, wenn er dafür persönlich geeignet ist und seine fachlichen Kenntnisse ausreichen
Er muss sich regelmäßig fortbilden
Er muss die Schweigepflicht, das Heilmittelwerbegesetz, die Patientenschutzrechte des BGB und den Datenschutz beachten.
In einigen Bundesländern muss er eine Berufshaftpflichtversicherungspflicht abschließen, in anderen heißt es, „Er soll eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.“
Therapieverfahren durch HPP
HPPs können eine Vielzahl von Behandlungstechniken einsetzen. Häufige Methoden von HPPs sind.
• Gesprächstherapie
• Systemische Therapie
• Verhaltenstherapie
• Entspannungstechniken
• Hypnosetherapie
• Körperorientierte Verfahren (z.B. Atemtherapie)
• Traumatherapie
• Kunsttherapie
HPP dürfen KEINE Arzneimittel verordnen!