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Rechtliche Frage zur Diagnose Frauenheilkunde
#1
Liebe Silke, liebe Kolleginnen,


ich arbeite mit verschiedenen Laboren zusammen, darunter eins, die einen Vaginalen-Abstrich anbieten, um eine vaginale Dysbiose zu diagnostizieren. Dabei wird die Schutzmikrobiota, die Begleitmikrobiota (z.B. Lactobacillus inners, E. Coli, Enterococcus-Arten), die pathogene Mikrobiota (z.B. Mykoplasma hominis, Mykoplasma genitalium, Trichomonas vaginalis), biofilmbildende Mikrobiota und Candida-Arten untersucht.

Das Institut ist der Meinung, dass wir als Heilpraktiker diesen Test beauftragen dürfen, da die Patientinnen den Abstrich selbst zu Hause durchführen und die Probe per Post einsenden. Ein anderes Labor hat jedoch darauf hingewiesen, dass dies problematisch sein könnte, da die Entscheidung letztlich beim Amtsarzt liegt, ob dies zulässig ist. Candida und Trichomonas werden ja als sexuell übertragbare Krankheiten angesehen.

Darf man in solchen Fällen die Diagnose stellen und die Patientin gegebenenfalls zur weiteren Behandlung an einen Arzt überweisen?

Wie seht ihr das? Habt ihr eine Alternative? Wir dürfen ja ein Aromatogramm erstellen, um chronische Candida mit ätherischen Ölen zu behandeln. 
Ich freue mich auf eure Meinungen und Vorschläge.
Liebe Grüße
Dominique 
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Rechtliche Frage zur Diagnose Frauenheilkunde - von HPPdg - 10.07.2024, 10:50

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