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Erreger
#1
Ihr Lieben,

sagt mal reicht es bei den Infektionskrankheiten wenn ich weiß ob es durch Bakt., Viren o.ä. ausgelöst wird oder muß man den oft fürchterlichen genauen Namen des Erregers kennen?
liebe Grüße Heike



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#2
Ja, das ist völlig ausreichend. Es ist aber wichtig, falls der Erreger einer bestimmten Gattung angehört z.B. Bakterien der Gattung Rickettsien usw.
Das sollte man wissen dazu wissen.
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#3
Bedeutet das, wir müssen nicht solche nervigen Dinger wissen wie:

vibrio cholerae
yersinia pestis oder
betahämolysierende (?) Streptokokken der Gruppe A

keinplan
Heart Herzliche Grüße Heart

Alexandra
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#4
Ich lerne die lieber mal, habe aber auch Spaß an solchen Wörtern Angel

Muss man denn dann nicht wissen, welche Erreger im § 7 IfSG stehen?
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#5
Mir bereiten die einzelnen Erreger auch kein Problem, eher die ganzen Symptome der Krankheiten.
Aber wenn wir das nicht wissen müssen, umso besser.Smile

LG
Antje
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#6
Gute Frage für das Gatteis!
§7 Meldepflicht für Ärzte und Laboratorien.
Soll heißen für alle die Krankheitserregernachweise führen dürfen.Das dürfen bekanntlich Heilpraktiker nicht.Wenn ich nicht nachweisen kann, was soll ich melden bitteschön?
Nicht davon ist das Behandlungsverbot das trotzdem besteht!
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#7
Immerhin müssen wir ja wissen, welche Erreger wir eben nicht melden müssen, da wir ja keinen Erregernachweis machen dürfen.

Aber dennoch muss ich doch wissen, bei welchen Erregern ich Behandlungsverbot habe!
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#8
Da beisst sich der Hund in den Schwanz!
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#9
Wir müssen aber doch auch wissen welche Krankheit durch welchen Erreger hervorgerufen wird, damit man weiß was man nicht behandeln darf. Wir haben ja Behandlungsverbot für die in §7 aufgelisteten Erreger...ergo muss ich doch wissen was der dort genannte Erreger für eine Krankheit auslöst.

Also ich versuch sie schon mitzulernen, die bisher durchgenommenen haben sich auch schon eingeprägt. Ist für mich nichts anderes wie alle anderen Fremdwörter. Big Grin Die lernen sich auch durch permanente Wiederholung.
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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#10
Klar ist, das wir das wissen müssen,weil wir dürfen die Erkrankungen die solche Erreger auslösen nicht therapieren,dürfen keinen Erregernachweis führen, müssen sie aber ohne Hilfsdiagnostik erkennen können und müssen die Erreger, die wir nicht nachweisen dürfen aber melden müssen,Super.
Das mag in der Realität seit Jahren funktionieren,weil es gelebt wird.
Wenn man das durch den Kopf gehen lässt,als hoffentlich größtes Erfolsorgan,finde ich das System irgendwie krank!
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#11
@Gini
Stimmt, die fiesen Dinger kleben genauso fest an den grauen Zellen, wie an anderen inneren OrganenSmile
Heart Herzliche Grüße Heart

Alexandra
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#12
Meines Erachtens genügt es für den HP, wenn er weiß ob Bakterium oder Virus, da das hinsichtlich der Therapie wichtig ist.

Richtig ist, dass in § 7 IfSG nur die Erreger aufgelistet sind, für die bei Nachweis für Ärzte Meldepflicht besteht. Meiner Meinung nach reicht es, wenn man weiß, welche Erkrankungen das betrifft ohne die genaue Bezeichnung des Erregers zu kennen.

In der Regel wird bei der Prüfung bei Erregerfragen nur die Kategorie: Bakterium, Virus, Protozoon, Prion gefragt.
Aber: keine Regel ohne Ausnahme! Sehr selten wurden schon darüber hinausgehende Fragen gestellt. Meiner Meinung nach sind jedoch solche Fragen nicht zulässig, da sie für den HP nicht wichtig sind, da er keinen Erregernachweis führen darf.

Ich hänge Euch mal eine Übersicht an, wie ich das Problem in der "Infektionskrankheiten Mappe Nr. 4" gelöst habe.


Angehängte Dateien
.pdf   Erreger.pdf (Größe: 113,31 KB / Downloads: 71)
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#13
Super, liebe Isolde! Du bringst wie immer Licht ins DunkelSmile

Freu mich schon auf Deine Erhellungen zum Thema Gesetz heute nachmittag!
Heart Herzliche Grüße Heart

Alexandra
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#14
(21.10.2010, 18:28)Daniela Starke schrieb: Ich lerne die lieber mal, habe aber auch Spaß an solchen Wörtern Angel

Muss man denn dann nicht wissen, welche Erreger im § 7 IfSG stehen?

nein, ich mein Isolde hätte das neulich gesagt, wäre ja aber auch furchtbar wenn doch, reicht wenn wir die Krankheiten wissen



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