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besondere Meldepflicht von Erkrankungen in einzelnen Bundesländern
#1
Hier geht es zu einer interessanten Seite des Robert-Koch-Instituts zur besonderen Meldepflicht in bestimmten Bundesländern.

Bitte bedenkt, dass für diese Erkrankungen trotz der Meldepflicht kein Behandlungsverbot gem. § 24 IfSG besteht, da Behandlungsverbot nur für Krankheiten besteht, die aufgrund des § 15 Abs. 1 IfSG durch eine Rechtsverordnung des Bundes zusätzlich in die Meldepflicht aufgenommen wurden.
Diese besonderen Meldepflichten der Länder wurden jedoch gem. § 15 Abs. 3 IfSG geregelt.

http://www.rki.de/cln_169/nn_1870260/DE/...rreger.pdf

Und das ist die Startseite des Robert-Koch-Instituts:
http://www.rki.de/cln_169/nn_200706/DE/H...__nnn=true
GLG Isolde
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#2
Danke liebe Isolde für den Link, NRW hat keine Ausnahmen, da bin ich schon mal froh...jedenfalls zur Zeit, kann sich ja immer wieder mal ändern.

LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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#3
Hat jemand eine Idee, wieso sich mein obiger Beitrag nicht an die Randbegrenzung hält??? fragend
GLG Isolde
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#4
Ich vermute mal wegen der langen Verlinkung.
Wahrscheinlich kann die nicht in zwei Seiten aufgeteilt werden.
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#5
Also ich seh den Beitrag ganz normal, da geht nichts über den Rand hinaus! Huh
LG Manuela
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#6
Wie ist denn bei Dir der 1. Link aufgeteilt Manuela?
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