Also bei allem Komfort für den Kunden....
Der Shop betreiber muß auch an sich denken und die größtmöglichste Sicherheit wählen.
PAYPAL und SOFORTÜBERWEISUNG sind doch okay, wenn der Betreiber auch Bezahlung per Rechnung anbietet, empfehle ich (als gebranntes Kind) die Einbindung eines Schufa Modules. Der Kunde muß die AGBs (mit Schufa Überprüfung) akzeptieren. Der Betreiber erhält aber keinerlei Infos über das Resultat. Bei einem Negativeintrag wird nur die Option Paypal und Vorkasse Akzeptiert. Bei einem positiv Eintrag alle Zahloptionen. Leider kam bei mir diese Erkenntniss zu spät....Meine Meinung ist auch sein Recht (Mahnverfahren) auch sofort auszuüben !
und bei manchen Strolchen,
endets auch in einer solchen ! ! !