Liebe ergoline,
Als HP bzw. HPP gibt es für uns zahlreiche Möglichkeiten der Betätigung im Bereich der Psychotherapie. Hier einige Beispiele:
Der HP bzw. HPP kann:
mit eigener "Praxis für Psychotherapie (HeilprG)" tätig sein
Beratung und Coaching anbieten
in Beratungsstellen und in der Suchtprävention tätig werden
in psychiatrischen Kliniken, Tageskliniken, Kurkliniken sowie Alten- und Pflegeheimen arbeiten
im Bereich der Familientherapie oder Seelsorge Hilfestellung anbieten
schwerpunktmäßig in Konflikt- und Krisensituationen eingesetzt werden
für Soziale Dienste und im Gemeinwesen arbeiten
Wenn Du als HP oder HPP die entsprechenden Psychotherapieverfahren ausüben möchtest gilt die Sorgfaltspflicht, das heißt, alles was Du ausübst solltest Du auch beherrschen und entsprechende Aus- bzw. Weiterbildungen nachweisen können.
So wäre es also denkbar dass Du Dich über Fachzeitschriften, Fachbücher, spezielle Seminare, o.ä. im Bereich der Psychotherapie fit machst und dann auch als HP im Bereich der Psychotherapie tätig wirst.
Zur eigenen Person sollte der HP bzw. HPP evtl. eigene psychische Probleme verarbeitet haben, usw. (also z.B. keine Alkoholabhängigkeit haben o.ä.). Empfehlenswert sind regelmäßige Supervisionen bzw. Treffen und der Austausch mit Kollegen.
Falls noch Fragen sind meld Dich gerne
Wenn Interesse an der HPP-Lerngruppe besteht bist Du herzlich eingeladen - wir treffen uns immer Sonntag abends um 19 Uhr!
Sybille