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(04.03.2012, 15:19)kleine elfe schrieb: Hallo Antje,
Du schriebst:" Glucose steht HP´s höherprozentig nicht mehr zur Verfügung weil sie rezeptpflichtig geworden ist."
Damit ist wahrscheinlich die 40% ige gemeint?
Weißt Du vielleicht, bis zu wieviel Prozent der HP noch darf?
Laut Roter Liste und dem, was so im Internet zu finden ist 5%.
LG
Antje
(04.03.2012, 15:04)he-evo-nehe schrieb: Antje, danke für die Ausführungen. Scheinbar scheint es da keinen klaren Standard zu geben, denn in dem Buch "Sanitätsdienst" vom Elsevir-Verlag, nach welchem wir lernen, stehen folgende Maßnahmen bei Hypoglykämie:
"Bei leichter bis mittelschwerer Unterzuckerung:
-beruhigen, betreuen
- Zucker in Form von Traubenzucker, Saft, Cola
- zusätzlich Brot (Kohlenhydrate)
Bei schwerer Unterzuckerung:
- Notarzt nachfordern
- beruhigen, betreuen
- Vitalfunktion kontrollieren (Puls, RR, SpO2, BZ)
- stabile Seitenlage
- Wärmeerhaltung
- Sauerstoff"
... allerdings kein Hinweis auf Glucose spritzen. Sehr verwirrend ...
Das ist ja auch alles richtig.
Wo willst du auch als Ersthelfer Glucose herbekommen?
Was ein Diabetiker evtl. dabei hat ist ein GlucaGen® HypoKit.
Das ist keine Glucose sondern eine Notfallspritze um den Zucker wieder anzuheben.
Hier kannst du es nachlesen:
http://www.gifte.de/Antidote/glucagen.htm
Hauptseite:
http://www.gifte.de
Wenn du mal mit den Skripten so weit bist, wirst du sehen, dass es alles ganz einfach ist.
LG
Antje
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Hallo, ich hoffe mit dem Beitrag zur Notfallspritze nicht zu sehr verwirrt zu haben.
Das Teil hat auch kaum einer bei sich, sondern eher im Kühlschrank zu Hause weil es der Kühlung bedarf und auch dann nur ca. zwei Jahre haltbar ist.
Was ein Typ I immer in der Hosentasche haben sollte ist 1-2 BE. Traubenzucker(2 Tafeln z.b. Destroenergen ist eine BE.) und langsam wirkende Kohlehydrate wie etwa Müsliriegel. Bei sehr niedrigen Werten wird der Diabetiker es merken und erst den Traubenzucker nehmen und dann die Müsliriegel essen und alles ist gut!
Herzliche Grüße:
Werner
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Hallo Werner,
im Kühlschrank liegt das sehr gut bei dir, vor allem wenn du es mal brauchst.
Das kann bei Raumtemperatur bis 18 Monate gelagert werden.
Lies mal auf dem Beipackzettel.
LG
Antje
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Hallo Antje, danke für den Link, hab es mir grad mal durchgelesen, echt interessant, wie das funktioniert und was dahinter steckt. Eins ist mir ein bissel sauer aufgestoßen, ist zwar jetzt nicht direkt zum Thema, aber das Glucagon ist genmanipuliert hergestellt worden ...
Naja, wahrscheinlich wie so vieles heutzutage in der Medizin.
Und Werner, ist doch gut, dass du das mit der Spritze erwähnt hast, wir wollen es ja richtig gründlich lernen Aber hab ich das richtig verstanden: Wenn man Glucagon gibt, dann hilft das selber dem Körper gar nicht, sondern es muss erst Glycogen aus der Leber aktiviert werden? Und wenn also jemand zuviel getrunken hat (Alkohol) und dann auch noch Hypoglykämie bekommt, dann nutzt das Glucagon gar nicht?
Wege entstehen dadurch, dass man sie geht.
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Hallo Antje,
es liegt im Kühlschrank bei meinem Isulinpäckchen,die müssen gekühlt werden und so liegt alles zusammen.
Ausser auf Reisen würde ich es nicht mitnehmen.
Bei Alkoholgenuss in Maßen kommt es kaum zu Unterzuckerung.
Wird mal mehr Alkohol z.b. am Abend getrunken,ist es sinnvoll vor dem Zubettgehen noch Kohlehydrate wie eine Scheibe Brot zu essen,um eine Unterzuckerung zu vermeiden.
Als alkoholische Getränke eignen sich trockene Weine(Weißweine) besser als Bier wegen des Malzzuckergehaltes.
Interssant ist auch das alkoholfreie Biere mehr den Blutzucker hochtreiben als Biere mit Alkohol.
Scharfe Sachen wie Schnäpse halte ich für nicht geeignet weil schwer kalkulierbar.
Aber bitte das soll jetzt kein pro Alhohol-Bericht werden,besser ist ein Diabetiker verzichtet ganz auf Alkohol!!
Ansonsten gilt so etwas wie eine zwei Glas Regel über dem Daumen!
Herzliche Grüße:
Werner
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Achso, wenn man also viel Alkohol trinkt, dann ist das Glykagon der Leber blockiert und der Blutzucker geht ein bissel runter. Deshalb haben die Leute oft Heißhungerattacken, wenn sie abends viel trinken. Ahaaa!
Wege entstehen dadurch, dass man sie geht.
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Hi, da ich noch HP-Anwärter bin kann ich recht wenig dazu sagen was ein HP im Fall einer Hyper- oder Hypoglykämie darf. Aber als Rettungsassistent hab ich in meinem beruflichen Alltag recht häufig mit diesen beiden Diagnosen zu tun. Deshalb dachte ich, ich schreibe euch mal wie die Versorgung durch einen Rettass im Ramen der Notkompetenz oder durch einen NA in diesem Fall nach den aktuellen Richtlinien aussieht.
Bei der Hypoglykämie:
-Anlage eines i.V. Zugang
-Rücklaufprobe des i.V. Zugang da Glukose (anders als Glukagon) nicht ins Gewebe gespritzt werden darf.
-Anlage einer Vollelektrolytlösung 500ml
-Gabe von initial 8g Glukose i.V.
-Gabe von 8g Glukose in die Infusion
-Oder initial 16g Glukose langsam i.V. (statt 8g direkt i.V. und 8g in Infusion)
-Nach nochmaliger Kontrolle des BZ wird so lange Glukose in 4g Schritten (mit weiterer Kontrolle des BZ) gespritzt bis der Patient wieder bei vollem Bewusstsein ist.
-Transport in Klinik oder Übergabe an Hausarzt
Bei der Hyperglykämie (hypergykämisches Koma):
-Anlage eines i.V. Zugang
-Anlage einer Vollelektrolytlösung
-Transport in Klinik mit Beachtung des Aspirationsschutzes (stabiele Seitenlage, oder endotracheale Intubation)
Auf eine präklinische Gabe von Insulin wird abgeraten da die Überwachung der Blutwerte nicht ausreichen gegeben sind. Ich habe auch in den letzten 10 Jahren nicht erlebt das ein NA den Blutzucker beim diabetischen Koma auserhalb der Klinik gesenkt hat.
Glukose 40% ins Gewebe (i.M. /s.c) spritzen ist patientenschädigend da es dadurch zu Gewebeschäden kommt. Deshalb die Rücklaufprobe ob der i.V. Zugang auch wirklich in der Vene liegt.
Vieleicht hilft es euch ja ein bisschen weiter.
LG Michl
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Hallo Michl,
danke für deine Ausführungen.
Eine Frage hab ich noch dazu.
Wie macht man eine Rücklaufprobe des i.v. Zugangs?
LG
Antje
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Wenn man eine Braunüle gelegt hat und die Infusion angeschlossen ist hebt man die Infusion unter Herzhöhe des Patienten, läuft nun Blut zurück ins Infusionssystem, liegt die Braunüle in der Vene. Es sollte noch darauf geachtet werden dass das Blut das zurück läuft nicht pulsiert oder schon zurück läuft bevor die Infusion unter Herzhöhe des Patienten ist, da sie dann in einer Arterie liegt. Das Infusionssystem soll sich natürlich auch nicht komplett mit Blut füllen es reicht wenn das Blut ca 15-30cm des Systems zurück läuft dann kann man die Infusion wieder auf Normalhöhe halten.
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Danke Michael für Deine Erklärung!
So etwas hilft immer!
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Ah danke, Michael, jetzt weiß ich, was du meinst.
Dieser Begriff war mir irgendwie völlig fremd.
LG
Antje
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Bitte sehr :-)
Habe gerade nochmal ne kleine Korrektur oben bei der Therapie von einer Hypoglykämie vorgenommen.
Was mich jetzt nur mal interessieren würde, da ich hier gerade gelesen habe das G40 verschreibungspflichtig ist und es dadurch nicht vom HP verabreicht werden darf. Wie würde es denn in meinem Fall (Rettass u HP-Anwärter) bei der Amtsarztprüfung aussehen, wenn ich ihm dieses oben genannte Vorgehen bei der Hypoglykämie schildern würde? Rein rechtlich besteht ja im Fall einer Hypoglykämie ein Notfall und damit könnte sich der HP bei der Gabe von Glukose 40% i.V. ja auf den "§34 StGB rechtfertigenden Notstand" berufen, somit handelt er ja nicht strafbar.
Nur wie sehen das die Amtsärzte bei der Prüfung?
Lg Michl
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Hallo Michl,
als HP hast du die hochprozentige Glucose ja theoretisch gar nicht in der Praxis.
Von daher würde ich eine Gabe auch ausschließen.
Wenn du als Rettungsassistent unterwegs bist, sieht es natürlich anders aus im Notfall wenn kein Arzt da ist.
Und da hast du auch die ganzen Medikamente zur Verfügung.
Ich würde das in der Prüfung auf jeden Fall unterscheiden und es kommt auch auf die Fragestellung an, ob die wissen wollen, wie allgemein vorgegangen wird oder wie du als HP im Notfall vorgehst.
Die wollen bestimmt nicht hören, dass du verschreibungspflichtige Medikamente in der Praxis gelagert hast und die einsetzt.
LG
Antje
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Danke für die Antwort! :-)
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