Hallo!
Homöopathische Mittelchen fallen auch unter das Lebensmittelschutzgesetz und sind deswegen mit einem MHD ausgezeichnet. Das ist eigentlich Blödsinn. Mal ab davon, dass es heißt "Mindesthaltbarkeitsdatum", also dass es noch über das Datum hinaus verwendbar ist, ist es ja erst im November 2011 abgelaufen. Das ist für eine Alkohollösung (so habe ich dich verstanden) nicht wirklich drüber.
Das ist das Gleiche wie bei den Globulis, die ja aus Milchzucker bestehen. Ich habe Globulis, die schon seit mehr als 2 oder 3 Jahren abgelaufen sind und nehme sie immer noch. So weit ich weiß, gibt es sogar aus Hahnemanns Zeiten noch Urtinkturen...
Ich halte die Sache mit dem MHD auf homöopathischen Medikamenten für einen "Verkaufstrick". Wenn ich mir überlege, wie lange eines dieser kleinen Fläschchen mit Globulis hält (also ich arbeite immer noch an meinem ersten Arnica-Fläschchen und das Mittel haben wir häufig in Verwendung!), würde ich ja für den Hausverbrauch in meinem Leben niemals mehr als 2 Fläschschen eines Mittels brauchen! Das macht für die DHU und die Apotheke schlappe 20,- € auf vielleicht 75 Jahre Asja!
Nicht sehr geschäftsfördernd.
Ich denke nicht, dass es Probleme gemacht hätte, wenn du ihm von dem Aconitum was gegeben hättest.
Liebe Grüße,
Asja