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Behandlungsverbot infektiöse Gastroenteritis
#1
Hallo,
stutze gerade mal wieder über das IFSG. In §6 steht:...2. der Verdacht auf und die Erkrankung an einer mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftung oder an einer akuten infektiösen Gastroenteritis, wenn
a. eine Person betroffen ist, die eine Tätigkeit im Sinne des § 42 Abs. 1 ausübt,
b. zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein
epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird,.......

Angenommen eine Mutter kommt mit ihrem Kind in die Praxis und berichtet mir von Durchfällen und Erbrechen des Kindes. Es gibt keine Hinweise auf lebensmittelbedingte Infektion.Im Umkreis ist auch niemand erkrankt. Da ich ja auch kein Erregernachweis führen darf, würde ich hier zum Arzt weiterschicken. Dieser stellt jetzt fest, daß es ein Virus ist und zwar keiner, der in §7 aufgeführt ist.
Darf ich jetzt begleitend behandeln?
Jetzt würde ja §6 Absatz 2 nicht mehr stimmen, §7 entfällt auch und damit auch §24. Oder?fragendfragend
LG
Esther


Patentante von Mel78, Petrali und Sandrace
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#2
Liebe Esther,
Du hast natürlich recht,Smile

nur: unwahrscheindlich, dass der Erreger nicht im § 7 steht,
außerdem: man darf immer dann nicht behandeln, wenn ein epidemischer Zusammenhang besteht (den hast Du ausgeschlossen = unwahrscheinlich)
außerdem: man darf nicht behandeln, wenn es sich um eine bedrohliche Krankheit handelt.

Außerdem: und nun kommt der wichtigste Punkt:
Es gibt immer einen "Sinn des Gesetzes" und den Sinn kann man darin sehen, dass der Gesetzgeber wollte, dass ein infektiöser Durchfall vom Arzt behandelt wird.
Aber trotzdem hast Du recht. Es spricht in dem Fall nichts dagegen (außer der Sinn des Gesetzes).
GLG Isolde
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#3
ok, danke liebe Isolde, macht natürlich Sinn! Heart

Also manchmal habe ich das Gefühl mich beim Lernen irgenwie in Details zu verlieren und sehe das große Ganze nicht mehr....
*...sich wieder Überblick verschafft...*Big Grin
LG
Esther


Patentante von Mel78, Petrali und Sandrace
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