stutze gerade mal wieder über das IFSG. In §6 steht:...2. der Verdacht auf und die Erkrankung an einer mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftung oder an einer akuten infektiösen Gastroenteritis, wenn
a. eine Person betroffen ist, die eine Tätigkeit im Sinne des § 42 Abs. 1 ausübt,
b. zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein
epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird,.......
Angenommen eine Mutter kommt mit ihrem Kind in die Praxis und berichtet mir von Durchfällen und Erbrechen des Kindes. Es gibt keine Hinweise auf lebensmittelbedingte Infektion.Im Umkreis ist auch niemand erkrankt. Da ich ja auch kein Erregernachweis führen darf, würde ich hier zum Arzt weiterschicken. Dieser stellt jetzt fest, daß es ein Virus ist und zwar keiner, der in §7 aufgeführt ist.
Darf ich jetzt begleitend behandeln?
Jetzt würde ja §6 Absatz 2 nicht mehr stimmen, §7 entfällt auch und damit auch §24. Oder?
Esther
Patentante von Mel78, Petrali und Sandrace