ich heisse Iris, bin Physiotherapeutin (damals noch Krankengymnastin genannt), Brügger-Therapeutin und Bobath-Therapeutin. Ich habe einige Jahre in China gelebt und mich dort auf die Klumpfußbehandlung nach Ponseti spezialisiert. Ich bin an der HP Ausbildung interessiert um selbständig ohne Arztverordnung arbeiten zu können.
In der GebüH finde ich keine zutreffende Leistungsposition/ziffer, die meiner Meinung nach einer physiotherapeutischen Behandlung (Krankengymnastik oder Brügger Therapie) oder Bobath-Therapie ( bei Patienten mit neurologischen Erkrankungen wie z.B. CP, Apoblex) ähnlich ist für eine analoge Abrechnung.
Könnte ich als HP dann in diesem Fall ohne GebüH-Ziffer oben genannte Therapieformen in Rechnungen auflisten?
Wenn ja, soll ich mich bezüglich des zu zahlenden Leistungshonorars dann einfach an dem Kassensatz der für Physiopraxen ansgesetzt ist orientieren?
Die Ponseti Therapie für Klumpfüße beinhaltet die Manipulation des Fußes, Anlage einer Serie von Gipsen sowie in vielen Fällen die Durchtrennung der Achillesehne mit anschliessendem Gips.
Ist es HP erlaubt Gipse anzulegen?
Ist es HP erlaubt diesen kleineren operativen Eingriff vorzunehmen?
Freue mich auf Deine Antworten!
Danke,
Iris