Du hast selbstverständlich Recht, wenn Du darauf hinweist, dass die amtliche Abkürzung für das Heilpraktikergesetz = HeilprG lautet. HPG als gebräuchliche Abkürzung kann daher seit dem 8.12.2015 als irreführend angesehen werde, da HPG seit dem 8.12.2015 die amtliche Abkürzung für das Hospiz- und Palliativgesetz - HPG darstellt, welches einige Regelungen diverser Sozialgesetzbücher und des Krankenhausfinanzierungsrechtes ändert bzw. ergänzt.
Du hast auch Recht, wenn daher eine Werbebotschaft, wie z.B. "zugelassen nach dem HPG" seit neuestem missverstanden werden könnte (zumindest von einem Abmahnverein, der ja auch einen gewissen pekuniären Antrieb hat, Anstoß zu suchen und zu nehmen ).
Daher halte ich Deine Anregung, HPG künftig durch HeilprG zu ersetzen, für ratsam, wenn auf das Heilpraktikergesetz Bezug genommen werden soll.
Einen fröhlichen Sonntag-Abend wünsche ich noch
Horst