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(19.03.2017, 06:45)Gini schrieb: Liebe oder lieber Greenwood,
magst Du Dich vielleicht in unserem Vorstellungsbereich kurz vorstellen => http://www.fernlehrgang-heilpraktiker.co...m-295.html
Dann können wir vielleicht auch besser auf Deine Frage eingehen. Bist Du Heilpraktiker oder möchtest Du Heilpraktiker werden?
Du hast jetzt leider nicht erklärt was Du bei Deinem Bruder behandeln willst, obwohl dies schon gefragt wurde? Daher kann Dir hier auch sicherlich schlecht jemand beantworten, was DU dann treibst?
Mich befremdet Deine Wortwahl: "was treibe ich da eigentlich". Ein sorgfältig arbeitender Heilpraktiker treibt in meinen Augen nichts, denn er arbeitet wohl überlegt und im Rahmen seiner Sorgfalt immer im Sinne des Patienten und dies selbstverständlich im Rahmen der Gesetze.
Wenn Du Heilpraktiker bist: wo hast Du gelernt? Hattet ihr dort auch Gesetzeskunde?
Wie wurde denn dabei der Begriff "berufsmäßig" erklärt?
LG Gini
Hallo Gini
Also ich bin Heilpraktikeranwärter.
Erst einmal einen ganz großen Dank für die vielen Reaktionen auf meine Anfrage.
Ich bin Heilpraktikeranwärter. In meinen bisherigen Vorbereitungen kam ich gut voran, nur bei dem Begriff "berufsmäßig" in § 1 (2) des HPG. .... nur die enge Familie oder besonders Gemeinschaften sind davon ausgenommen. Mein eigener Bruder z. B. ist ein enges Familienmitglied. Dann würde ich doch, wenn ich ihn als Heilpraktiker behandeln würde, nicht "berufsmäßig" behandeln. Wie wäre dies zu verstehen, was tue ich dann? ( "was treibe ich da eigentlich" ist etwas hilflos fragend ausgedrückt, aber ich stelle auch Fragen an mich selber. Dies hätte wohl eher bei mir bleiben sollen?).
LG
Georg