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(19.03.2017, 21:11)Birgit Ma schrieb: Hallo Georg,
was Du in Deinen 4 Wänden machst, kann ja niemand nachprüfen.
Offiziell würde ich mich hier auf kein Glatteis begeben wollen.
So mancher Freundschaftsdienst hat HP's schon ihren Schein gekostet.
LG
Birgit
Hallo Birgit
Ich glaube du verstehst mich vielleicht nicht ganz richtig. Ich möchte nur wissen, was ich als Heilpraktiker alles darf und was nicht. Und da ist es auch nur der kleine Zusatz in §1 (2) HPG, den ich nicht ganz verstehe, den mit der Berufsmäßigkeit. Ich weiß, was dieser Begriff beinhaltet, und dennoch ist er mir nicht ganz klar. Aber mal abwarten. Ich habe mir die Frage gestellt, und jetzt arbeitet es im mir.
LG
Georg