Es ist ne durchaus interessante Frage, da einem Heilpraktiker (bzw. jedem Therapeuten) IMMER bewusst sein MUSS, wo seine Grenzen sind.
Die Abprüfung dessen ist ja offenbar auch ein wesentliches und tatsächlich sinnvolles Anliegen in der mündlichen Prüfung beim Gesundheitsamt.
Im Post geht es Dir, Georg, offensichtlich um die rechtlichen Grenzen und um die Begriffsbstimmung "berufsmäßig".
ich finde aber die Grenzen der eigenen Kompetenz mindestens genau so wichtig, und da meine ich nicht nur die fachliche sondern auch die ethische.
Ungeachtet also juristisch korrekter Definitionen, die wir bezüglich unserer Berufsausübung selbstverständlich drauf haben müssen,
finde ich es viel wichtiger - ich spreche da für mich persönlich, als beginnender HPA - sehr verantwortungsvoll in meinem "Beruf" zu sein!
So ist es ethisch völlig irrelevant - also für mich jedenfalls - ob ich meinen Bruder berufsmäßig behandel oder es sich um einen Freundschaftsdienst handelt.
Bspw. muss ich das Infektionsgesetz IMMER beachten, die Aussage, was ich inoffiziell zwischen meinen 4 Wänden tue.... naja, finde ich etwas befremdlich
Ich möchte Heilpraktiker werden, weil ich mich dazu "berufen" fühle und den Menschen mehr in den Mittelpunkt stellen will, als man es von Schulmedizinern vielleicht erwartet,
und helfen will, wo deren Therapien nicht greifen oder nicht genügen oder sogar kranker machen
IMMER und JEDEM gegenüber mit kompromißloser Sorgfalt, hohem Respekt und Verantwortung für mich, meinem Patienten, der Allgemeinheit und dem Berufsstand des Heilpraktikers
herzlichst
Stephan
Betrachte stets die helle Seite der Dinge
Und wenn sie keine haben
Dann reibe die dunkle bis sie glänzt