Die Wochenbettbetreuung / Nachsorge umfasst die Betreuung der Wöchnerin und Kind inklusive Stillberatung bis 8 Wochen nach Geburt und bei Bedarf darüber hinaus. Sie ist Kassenleistung und wird von den Krankenkassen bezahlt. Eine zusätzliche Stillberatung durch Dritte muss von der Frau privat bezahlt werden, die sich hier natürlich auf ihre Kassenleistung berufen wird, sofern sie nicht von einer Hebamme betreut wird. Im Hinblick auf den sich weiter entwickelnden Hebammenmangel vor allem im ländlichen Raum wird zuallerst der Gesetzgeber gefragt sein, wie mit der Übernahme der Kosten durch Dritte verfahren werden soll, wenn sich keine Hebamme findet.
Zudem treffen sich viele Frauen in privat oder von sozialen Einrichtungen organisierten Stillgruppen und tauschen sich zusätzlich aus.
Viel interessanter und effektiver fände ich ein Webinar in Ernährung rund um Schwangerschaft und Stillzeit -auch bei Schwangerschaftsbeschwerden- und Beikost. Hier besteht immer noch großer Handlungsbedarf und die Frauen können schon in der Schwangerschaft im Bereich Ernährung (Ernährungsberatung bei Beschwerden) als Kundin für eventuell spätere Heilpraktikerberatung mitsamt Kind gewonnen werden.
LG
Sandra