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Berater: Klienten-Formular hinsichtl. prophylaktischer Beratungsleistung
#2
Hallo Sabine,
ich stecke zwar noch nicht so tief drin im Thema, habe mir jedoch Vorabinformationen hierzu eingeholt. Dort hieß es, dass man solche "Absicherungen" vom Klienten sich geben lassen kann, jedoch im Streitfall dies individuell behandelt wird. Das heißt, dass der Vorwurf eines Beratungsfehlers von vornherein nicht ausgeschlossen werden kann. Was dann auch zu Beweisen wäre. Das Formular dient der Aufklärung, dass dem Klienten klar wird das es sich hierbei um eine Beratungsleistung und um nichts anderes handelt und er, wo du drauf hinweist, selbstverantwortlich bei Krankheiten einen Arzt aufsuchen sollte etc.
Schaden kann es nicht, sich solche "Absicherungen" geben zu lassen, zumal, falls der Ernstfall eintritt, du deiner Versicherung was vorlegen kannst. Ist ja immer gut was in der Hand zu haben.
Es wird empfohlen, sich einem Verband (Landes- oder Bundesverband) anzuschließen. Die haben juristische Berater, die dich unterstützen, und ggf. auch Standardvordrucke an die Hand geben können. Das werde ich beim Einstieg in meine Selbstständigkeit auch tun.
Falls du anderslautende Informationen bekommst, würde mich das auch interessieren. Wink
Beste Grüße.
Michael
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Berater: Klienten-Formular hinsichtl. prophylaktischer Beratungsleistung - von Mike63 - 14.01.2020, 12:47

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