Da gibt es doch sicherlich Versicherungen für das Fitness-Center.
Wenn dabei nun festgestellt würde, das die Mitarbeiter von der Alkoholisierung des Trainierenden wussten...
Sollte in den Verträgen noch keine Klausel zum Alkoholgenuss während des Trainings (bzw. bereits alkoholisiert bei Trainingsbeginn) enthalten sein, würde in an der Stelle der Chefin die Unterlagen zumindest ab jetzt für Nachfolgende aktualisieren bzw. ergänzen.
![Blush Blush](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/blush.gif)
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, das es bei Sach- oder Personenschaden folgenlos bleibt, wenn die Alkoholisierung bekannt war.
Ich finde auch die Chefin sollte mit der Dame sprechen, nicht nur zur eigenen Absicherung oder Gesundheit der Frau.
Es könnten ja auch andere Trainierende geschädigt werden.