ich habe heute eine ungewöhnliche Frage.
Was ist wichtig, um die Testierfähigkeit zu bezeugen?
Es handelt sich um eine Aussage, die vor Gericht
verwendet werden soll.
Es soll bezeugt werden, dass der Verstorbene
zwei Tage vor seinem Tod keine Anzeichen von
Geisterschwäche aufwies und auch keine Bewusstseinsstörung
erkennbar war.
Meine Frage ist jetzt die folgende:
Der Verstorbene war beim Besuch ansprechbar,
ein Dialog war problemlos möglich, auch sonst
war er klar bei Bewusstsein und konnte dem Gespräch
mühelos folgen. Ich kannte den Verstorbenen schon
seit langem und bis auf die körperliche Schwäche war
keine Veränderung feststellbar.
Wie drückt man das am besten aus, so dass es auch
vor Gericht Bestand hat?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe.
Liebe Grüße
Bernd
Ein Mensch braucht Liebe um Mensch zu werden.
(Phil Bosmans)