im Rahmen meiner Teilnahme am Block 6 des Homöopathie-Kurses und dem Durcharbeiten des Lernskripts zum Thema Infektionskrankheiten kamen folgende Fragen auf :
1. In der Homöopathieschulung empfiehlt Manfred die Nutzung von Krankheitsnosoden. Im Lernskript zu den Ifkh steht, dass diese nicht genutzt werden dürfen, da es sich um infektiöses Material handelt. Was ist hier rechtlich korrekt ? Ich hatte das Thema bereits im Homöopathiekurs angesprochen, Manfred war sich aber in Bezug auf die aktuelle Rechtslage auch nicht 100%ig sicher....
2. In der Kursbeschreibung zu Block 6 heißt es :"Das Thema Kinderkrankheiten und Impfen soll hier unter homöopathischen Gesichtspunkten betrachtet werden. Die Homöopathie bietet sich sowohl zur alternativen Prophylaxe wie auch zur begleitenden Behandlung an."
Kinderkrankheiten unterliegen doch nahezu alle dem Behandlungsverbot, so dass hier auch nicht begleitend behandelt werden darf, oder ?
Danke für Eure Hilfe und LG
Mona