Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Blutegel-Therapie Abrechnung Selbstzahler/Privat
#1
Guten Morgen,
  • mir ist noch nicht ganz klar, wie ich die Blutegel-Therapie abrechne. Ich wollte eigentlich für Selbstzahler inklusive Egelkosten 120,--  Euro für 4 Egel berechnen (+25,-- Euro für jeden weiteren Egel) und für Privatversicherte wie im Seminar gelernt, nach GebüH den Höhstsatz abrechnen. Das wäre dann ein gewaltiger Unterschied. Da ich beim Privatpatienten dann auch die Egelkosten noch extra aufführen würde, komme ich dann auf über 250,-- Euro.  Kann ich das so machen mit der Begründung, der Privatversicherte bekommt eine Rechnung mit Ziffern, der Selbstzahler ein Quittung? Man kann sich aussuchen, was man möchte?
  • Die zweite Frage ist: Wie kann ich Patienten abrechnen, die eine private Zusatzversicherung haben, die die Behandlung, evtl. mit Zuzahlung, oder auch zum Teil  übernimmt? Erkundigt man sich dann, was die Versicherung übernimmt und berechnet das dann nur? Oder rechnet man dann wie beim Privatpatienten ab, egal, was der Patient dann selber davon tragen muss?
  • Die dritte Frage: Ist es richtig, dass einige Privatkassen die Ziffern 27.1 und (hier würde ich 31€ einsetzen) und 32.1 (10,50€) nicht für jeden Egel zahlen? Also die Ziffern je nur 1x? Berechnet man dann, wenn die Kasse nur 1x zahlt, trotzdem bei 4 Egeln 4x Ziffer 27.1, also 4x 31€?
Ich würde es sehr schwierig finden, bei jeder Krankenkasse anders abzurechnen. Deshalb suche ich eine klare Linie. 
Vielen Dank im Voraus

Ute

PS: Der Rentnerteich der Biebertaler Zucht wurde wieder eröffnet.
Antworten Zitieren
#2
Hallo Ute,

Zu 1:

Ja du kannst deine Abrechnung frei gestalten und von GeBüH und SZ verschiedene Honorare nehmen.


Zu 2:

Ich rechne nach GeBüH Höchstsatz ab, die Patientin bezahlt mich und rechnet dann mit ihrer Kasse ab (je nach gewähltem Tarif). Natürlich kannst du es auch anders machen und auf Honorare verzichten und es den Patientinnen "schenken" und weniger nehmen ( zB bei Freunden, die eine Versicherung haben und denen du weniger berechnen magst)

Zu 3:

Die Erstattung ist verschieden. Von Kasse zu Kasse und von Tarif zu Tarif. Mach dir DEINE klare Honorarlinie und vereinbare das mit den Patienten vor der Behandlung schriftlich mit dem Aufklärungsbogen für die Egeltherapie.


Sonnige Grüße
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
Antworten Zitieren
#3
(19.04.2015, 17:33)Silke Uhlendahl schrieb: Hallo Ute,

ganz lieben Dank, dass Du sogar am Sonntag antwortest. Es hat mir sehr weitergeholfen

Viele Grüße
Ute

Zu 1:

Ja du kannst deine Abrechnung frei gestalten und von GeBüH und SZ verschiedene Honorare nehmen.


Zu 2:

Ich rechne nach GeBüH Höchstsatz ab, die Patientin bezahlt mich und rechnet dann mit ihrer Kasse ab (je nach gewähltem Tarif). Natürlich kannst du es auch anders machen und auf Honorare verzichten und es den Patientinnen "schenken" und weniger nehmen ( zB bei Freunden, die eine Versicherung haben und denen du weniger berechnen magst)

Zu 3:

Die Erstattung ist verschieden. Von Kasse zu Kasse und von Tarif zu Tarif. Mach dir DEINE klare Honorarlinie und vereinbare das mit den Patienten vor der Behandlung schriftlich mit dem Aufklärungsbogen für die Egeltherapie.


Sonnige Grüße

Hallo Silke,
Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Heart Vorstellung Gruppe 2024 Praxisgründung & GeBüH Abrechnung Silke Uhlendahl 24 1.024 20.11.2024, 15:43
Letzter Beitrag: Silke Uhlendahl
  Abrechnung Lemnikus - Heilfasten Nadine3stars 1 288 06.03.2024, 12:10
Letzter Beitrag: Silke Uhlendahl
  Abrechnung Lemniskus Barzahler susannekle 3 810 27.08.2023, 06:25
Letzter Beitrag: Silke Uhlendahl
  Abrechnung Paare als Therapie oder Beratung annawarken 1 682 09.12.2022, 15:36
Letzter Beitrag: Silke Uhlendahl
  Abrechnung Dorn carogross 1 805 31.10.2022, 11:17
Letzter Beitrag: Silke Uhlendahl

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: