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Liebe Steffi,
wie kommst Du nun plötzlich auf Prostataadenom (heute geht man allerdings davon aus, dass es sich um eine Prostatahyperplasie handelt).
Die Symptome, die Du zum Prostataadenom schreibst sind alle völlig richtig, aber - kleiner Nachteil - der Patient hat diesbezüglich überhaupt nichts gesagt, es passt schlicht nicht zu den angegebenen Symptomen.
Schau nochmal vorstehend was der Patient wirklich klagt!!!
LG Isolde R.
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Hallo Isolde,
ich habe mir die Symptome nochmal angeschaut. Der Verdacht auf Gonorrhoe
könnte natürlich sein, da bei einer Infektion eines Mannes meist deutliche Symptome einer Uretheritis auftreten. Schmerzen beim Wasserlassen und ein schleimiger, gelbgrüner Ausfluss aus der Harnröhre. 25 % der Infektionen bei Männern verlaufen ohne Symptome. Ich würde den Mann der über Ausfluss im Genitalbereich klagt, bei entsprechender Anamnese eine Gonorrhoe in Betracht ziehen und ihn zur Abklärung zum Arzt schicken.
Liebe Grüße Steffi
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Hallo zusammen,
vielleicht doch Gonorrhö,ich würde auch zum Arzt schicken.
Herzliche Grüße:
Werner
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Ich würde auf eine Blasen- und Harnröhrenentzündung tippen und einen Urikult und einen Abstrich von der Harnröhre (Erreger und Resistenz) entnehmen, wenn man das als HP darf.
LG, Birgit
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Hallo Birgitt,
nach § 44 lfSG: Wer Krankheitserreger in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Der Heilpraktiker darf also keine Kulturen anlegen für Untersuchungen, dies fällt unter den Erlaubnisvorbehalt, und eine solche Erlaubnis kann der Heilpraktiker mangels entsprechender Ausbildung nicht bekommen.
Da nach § 24 lfSG Satz 3 bereits der direkte oder indirekte Nachweis eines Krankheitserregers als Behandlung gilt, ergibt sich: Heilpraktiker dürfen keine serologischen oder mikroskopischen Untersuchungen selbst vornehmen.
Grüße Steffi
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Ok, mit den Gesetzen kenne ich mich noch nicht so aus, die Resistenzbe-
stimmung hätte vllt. auch nicht so viel Sinn gemacht, da ich ja kein Antibiotikum hätte verschreiben dürfen.
Dann muß ich mal weiter überlegen, vielen Dank für den Gestzestext
LG, Birgit
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Bitte bedenken:
eine Harnblasenentzündung wird meist durch Escherichia choli verursacht. Diese darf vom HP behandelt werden.
Man darf zwar als HP keinen Erregernachweis führen, aber eine Teststreifen-Untersuchung des Urins könnte man machen.
Nun muss aber eine Gonorrhoe ausgeschlossen werden.
Wie würde ein solcher Teststreifen-Befund bei Gonorrhoe und wie bei einer Escherichia-choli-Infektion aussehen?
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Volltreffer, liebe Steffi, obwohl das nicht einfach war.
Damit steht die Verdachtsdiagnose fest:
Gonorrhoe
Es handelt sich um einen "begründeten Verdacht":
80 bis 90 % der Harnblasenentzündungen sind durch nitrit-bildende Keime (v.a. Escherichtia choli) verursacht. Da im Urin Leukozyten sind und der Urin basisch ist, weist dies auf ein infektiöses Geschehen hin. Damit scheidet als Ursache die Reizblase aus. Da der HP keinen Erregernachweis führen darf, muss er den Patienten an den Arzt verweisen.
Frage:
Bitte die Antwort drunter schreiben: Angenommen, der Patient kommt mit der Diagnose Gonorrhoe zum HP zurück und berichtet, dass er vom Arzt ein Antibiotikum verordnet bekommen und auch begonnen hat einzunehmen und nun möchte er zusätzlich noch naturheilkundlich vom HP behandelt werden, damit er die Krankheit schneller überwindet - wie behandelt der HP in diesem Fall??
LG Isolde Richter
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(04.12.2009, 21:11)stefaniemahler schrieb: Volltreffer, liebe Steffi, obwohl das nicht einfach war.
Damit steht die Verdachtsdiagnose fest:
Gonorrhoe
Es handelt sich um einen "begründeten Verdacht":
80 bis 90 % der Harnblasenentzündungen sind durch nitrit-bildende Keime (v.a. Escherichtia choli) verursacht. Da im Urin Leukozyten sind und der Urin basisch ist, weist dies auf ein infektiöses Geschehen hin. Damit scheidet als Ursache die Reizblase aus. Da der HP keinen Erregernachweis führen darf, muss er den Patienten an den Arzt verweisen.
Frage:
Bitte die Antwort drunter schreiben: Angenommen, der Patient kommt mit der Diagnose Gonorrhoe zum HP zurück und berichtet, dass er vom Arzt ein Antibiotikum verordnet bekommen und auch begonnen hat einzunehmen und nun möchte er zusätzlich noch naturheilkundlich vom HP behandelt werden, damit er die Krankheit schneller überwindet - wie behandelt der HP in diesem Fall??
LG Isolde Richter
Hallo,
Gar nicht. Jegliche Form der Behandlung "insoweit" sie die Infektionskrankheiten nach § 24 betrifft ist untersagt. Ein vorsätzlicher Verstoß gegen §24 kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden. Wird die Behandlung nur aus Fahrlässigkeit durchgeführt, ist sie nicht strafbar.
Grüße Steffi
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05.12.2009, 20:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.12.2009, 20:17 von Isolde Richter.)
Super Steffi,
damit haben wir diesen Fall auch geknackt. Leider wurde ein vorstehender Beitrag gelöscht. Deshalb fasse ich hier abschließend zusammen:
Es handelt sich um einen "begründeten Verdacht" auf Gonorrhoe:
Zwar sind 80 bis 90 % der Harnblasenentzündungen durch nitrit-bildende Keime (v.a. Escherichtia choli) verursacht. Da im vorliegenden Fall im Urin Leukozyten enthalten sind und der Urin basisch ist, weist dies auf ein infektiöses Geschehen hin, das durch einen nicht-nitritbildenen Keim verursacht wird.
Durch den Leukozytennachweis scheidet als Ursache die Reizblase aus.
Da der HP keinen Erregernachweis führen darf, muss er den Patienten an den Arzt verweisen.
Behandeln darf der HP überhaupt nicht, also auch nicht begleitend zum Arzt!
Bei Gonorrhoe ist jede Form der Behandlung nach § 24 IfSG untersagt. Ein vorsätzlicher Verstoß gegen §24 kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden. Wird die Behandlung nur aus Fahrlässigkeit durchgeführt, ist sie nicht strafbar.
Das nächste Diagnoserätsel kommt am Mittwoch. Vorher bitte noch das Diagnoserätsel "lustloses Kind" zu Ende auflösen und die Therapievorschläge für Psoriasis (Diagnoserätsel Haut) ergänzen.
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Hallo,
auch wenn der Fall schon abgeschlossen ist, hab ich dazu noch eine Frage.
Ich stehe gerade ziemlich auf der Leitung
Also, die Frau hat lt. Angaben ihres Mannes keine Symptome, könnte sie dann eine symptomlose Keimträgerin sein evtl., nachdem sie sich irgendwann mal bei jemandem angesteckt hat ?
LG, Birgit
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06.12.2009, 18:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.12.2009, 18:56 von Isolde Richter.)
Haarscharf getroffen, liebe Birgit,
bei der Frau läuft die Gonorrhoe (zumindest in der Anfangphase) mit harmlosen Ausflussbeschwerden ab. Die Entzündung spielt sich - ohne Beschwerden zu verursachen - an der Portio ab.
In dem Ausfluss sind die Gonokokken enthalten und diese können durch sexuellen Kontakt auf den Partner übertragen werden.
Übrigens: sehr gefährlich für das Kind während der Geburt! Ist die Mutter so infiziert, nimmt das Kind während der Geburt die Erreger auf und es kommt zu einer sehr heftigen Augenentzündung beim Kind, die bis zum Erblinden führen kann. Deshalb hat man den Neugeborenen früher schon prophylaktisch eine Silbernitratlösung ins Auge geträufelt.
LG von Isolde Richter
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Hallo Frau Richter,
vielen Dank für die schnelle Antwort, an die Tropfen beim Neugeborenen kann ich mich erinnern, , irgendwie habe ich das total vergessen.
LG, Birgit
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Hallo Steffi,
meinen Glückwunsch zur Lösung des verzwickten Diagnoserätsels
Herzliche Grüße:
Werner
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Hallo Werner,
nicht meine sondern deine Anfangsdiagnose war richtig. Das Lob geht an dich zurück.
Grüße Steffi
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Hallo Steffi,
das war rein intuitiv und nicht professionell.
Herzliche Grüße:
Werner
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