Die Tätigkeit selbst ist ja aber dennoch Heilkunde, da es sich hierbei um eine Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden handelt.
Davon völlig unbeeindruckt ist und bleibt das IfsG. Danach ist sich zu Richten. Egal wer, was, bei wem. Eine im Gesetz gelistete Infektion , wie eben Hepatitis, darf ausschließlich vom Arzt behandelt werden.
Ein klitzekleines bisschen frage ich mich aber langsam doch, warum du das so explizit ins Kleinste aufgedröselt haben möchtest.