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09.10.2018, 09:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.10.2018, 09:37 von Marlene Furtwängler.)
(08.10.2018, 11:41)Bonnie2000 schrieb: Möchte der AA den Begriff Sorgfaltspflicht hören?
Aufgrund der Schwere der Erkrankung und der Sorgfaltspflicht wird der Patient an den Arzt verwiesen. Behandlungsverbot besteht nicht.
Dankeschön!
Vielleicht könntet ihr das noch gut begründen. Warum behandelt denn der HP hier nur begleitend? Ich habe eure Gründe schon gelesen, aber vielleicht könntet ihr alles noch ganz brillant zusammenfügen und ausformulieren. Also richtig knackig auf den Punkt bringen, damit es einen schlüssigen für den AA nachvollziehbaren Gedanken ergibt.
Ihr habt im Prinzip alles schon angesprochen...
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15.10.2018, 12:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.10.2018, 11:36 von Marlene Furtwängler.)
Ihr Lieben, letzter Aufruf für eine gut strukturierte Antwort (die alles sortiert, vereint und ergänzt was oben schon genannt wurde) auf die Frage "Machen Sie bitte einen Behandlungsvorschlag (für o.g. Patientin)".
Wenn wir das hier haben, gibts ein neues Fallbeispiel!
Ich will nur kein Drittes anfangen, wenn nebenan auch der Schwindel noch nicht ganz geklärt ist. Bitte helft dort auch mit...
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Ihr Lieben, wahrscheinlich habt ihr keine Zeit gerade und auch keine Lust mehr oder? Sollen wir mal eine Pause einlegen mit Fallbeispielen?
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Bei mir liegt es nicht daran, aber ich bin überfordert. Ich bin mir sicher, dass andere Deine Frage beantworten können.
Bonnie
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Ich bin auch überfordert
LG Claudia
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Ok, ich fasse es jetzt einfach mal zusammen, denn sonst wüsste ich auch nicht was genau noch gesagt werden soll
Also
aufgrund der Schwere der Erkrankung die ich im Verdacht habe(Enzephalomyelitis disseminata/MS) und der vielen Untersuchungen (MRT, Liquorpunktion)und Therapien (Kortison und evtl. andere Immunsuppressiva), die ich in meiner Praxis nicht durchführen kann bzw. darf verweise ich die Patientin an einen Neurologen oder eine neurologische Ambulanz oder zumindest an den Hausarzt. Natürlich würde ich ihr nichts von meinem Verdacht sagen, da ich damit bei ihr Verwirrung stiften könnte. Ich werde sie darauf hinweisen, dass ich erst nach Diagnose durch den Arzt weitere Schritte einleiten werde, denn das besagt meine Sorgfaltspflicht.
wenn nun die Diagnose MS gestellt ist würde ich unterscheiden zwischen akuten Phasen und Zeiten der Remission, es ist auch wichtig zu wissen welchen Verlauf die MS hat (schubförmig, chronisch progredient, etc.)
Akut: Kortison hochdosiert zur Schubbehandlung (Arzt), viel trinken (Tees oder stilles Wasser), Ruhe
Zeiten der Remission: Zur Schubprophylaxe: evtl. Interferone, Copaxone, Tysabri, etc. (Arzt)
Weitere Behandlungen/Therapien die auch der HP durchführen darf: evtl. Ernährungsumstellung nach Evers, etc., evtl. Vitamin D, NEM wie Curcumin, Omega3 Fettsäuren, Zink, etc., je nach Einschränkung Ergotherapie, Logopädie und auf jeden Fall Physiotherapie. Weiterhin Versorgung mit Orthesen oder sonstigen Hilfsmitteln durch Sanitätshäuser, je nach Einschränkung und psychologische Betreuung. Symptomatische Behandlung bei Kopfschmerzen etc. Vielleicht sollte man auch an eine RehaKlinik denken
Der Behandlungsvorschlag richtet sich also immer nach den Einschränkungen bzw. Beschwerden
Ich hoffe, das ist jetzt eine abschließende Zusammenfassung......
Liebe Grüße Eva
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Wow Eva, ich verneige mich vor dir....
LG Claudia
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Ach was liebe Claudia,
das war doch alles schon gesagt und ich weiss ja immer noch nicht, ob es das war was Marlene wollte
Liebe Grüße Eva
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Liebe Eva,
mir geht es so wie Claudia, denn ich war komplett überfordert. Danke Dir!
Bonnie
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(16.10.2018, 17:11)eva-e schrieb: Ok, ich fasse es jetzt einfach mal zusammen, denn sonst wüsste ich auch nicht was genau noch gesagt werden soll
Also
aufgrund der Schwere der Erkrankung die ich im Verdacht habe(Enzephalomyelitis disseminata/MS) und der vielen Untersuchungen (MRT, Liquorpunktion)und Therapien (Kortison und evtl. andere Immunsuppressiva), die ich in meiner Praxis nicht durchführen kann bzw. darf verweise ich die Patientin an einen Neurologen oder eine neurologische Ambulanz oder zumindest an den Hausarzt. Natürlich würde ich ihr nichts von meinem Verdacht sagen, da ich damit bei ihr Verwirrung stiften könnte. Ich werde sie darauf hinweisen, dass ich erst nach Diagnose durch den Arzt weitere Schritte einleiten werde, denn das besagt meine Sorgfaltspflicht.
wenn nun die Diagnose MS gestellt ist würde ich unterscheiden zwischen akuten Phasen und Zeiten der Remission, es ist auch wichtig zu wissen welchen Verlauf die MS hat (schubförmig, chronisch progredient, etc.)
Akut: Kortison hochdosiert zur Schubbehandlung (Arzt), viel trinken (Tees oder stilles Wasser), Ruhe
Zeiten der Remission: Zur Schubprophylaxe: evtl. Interferone, Copaxone, Tysabri, etc. (Arzt)
Weitere Behandlungen/Therapien die auch der HP durchführen darf: evtl. Ernährungsumstellung nach Evers, etc., evtl. Vitamin D, NEM wie Curcumin, Omega3 Fettsäuren, Zink, etc., je nach Einschränkung Ergotherapie, Logopädie und auf jeden Fall Physiotherapie. Weiterhin Versorgung mit Orthesen oder sonstigen Hilfsmitteln durch Sanitätshäuser, je nach Einschränkung und psychologische Betreuung. Symptomatische Behandlung bei Kopfschmerzen etc. Vielleicht sollte man auch an eine RehaKlinik denken
Der Behandlungsvorschlag richtet sich also immer nach den Einschränkungen bzw. Beschwerden
Ich hoffe, das ist jetzt eine abschließende Zusammenfassung......
yeeeeehhhh suuuuuuuuper DANKESCHÖN!!! Ja, fast nichts hinzuzufügen außer die Komplikationen. Ich würde meine Entscheidung sie primär zum Arzt zu schicken vor allem damit begründen und die noch gründlich aufzählen, falls mir der Arzt die Gelegenheit dazu gibt...
DANKESCHÖN
Bitte denkt daran, dass wir hier für die Prüfung üben (nicht für die Praxis, ich weiß nicht, wie ich es am unverfänglichsten ausdrücken soll, damit ihr euch kein Beispiel daran nehmt, Claudia wir hatten beim Treffen darüber gesprochen, kann ich hier nicht so deutlich formulieren, weißt du was ich meine?)
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Ja weiß ich
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. ...
LG Claudia
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