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Hallo Silber,
er kann sich ruhig trauen, die Rechnungen einzureichen. Solange überhaupt eine Diagnose draufsteht, die zu Deinen Behandlungen passt, kommen die Versicherungen in der Regel damit klar.
Gemeint sind hier sicherlich die ICD-Schlüssel für die Diagnosen. Die sind in einigen Abrechnungsprogrammen schon hinterlegt, ansonsten kannst du sie einfach googeln. Gib einfach deine Diagnose ein und „ICD“ dann solltest du etwas finden. Sie beginnen mit einem Großbuchstaben gefolgt von 4 Zahlen.
Viele Grüße
Verena
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Genau Verena hat es dir ja schon beantwortet.
Du kannst ICD 10 nehmen, musst du aber nicht.
Dein Patient kann die Rechnung, wenn du nach GeBüH abrechnest und alles drauf ist auch mit Klartextdiagnosen versenden.
Viel Erfolg
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