Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Dürfen HP, HPP und Berater Bachblüten *verordnen*?
#1
Auf die Frage, ob Bachblüten durch Heilpraktiker, Heilpraktiker (Psychotherapie) und Berater „verordnet“ werden dürfen lautet die Antwort:
Nein.

„Verordnen“ werden dürfen nur Medikamente. Bachblüten gelten gesetzlich aber nicht als Medikament, sondern als „Nahrungsergänzungsmittel“.
Deshalb dürfen Bachblüten nicht verordnet werden, der HP, HPP und Berater dürfen jedoch „Verzehrempfehlungen“ geben. 
Diese Verzehrempfehlungen dürfen NICHT auf einen Rezeptblock geschrieben werden, sondern werden auf einem Notizblock aufgezeichnet.

Schreiben Sie z.B. auf den Notizblock:
Als Begleitung zur meiner Therapie empfehle ich die Bachblüte ....(Name) 4 x täglich einzunehmen.
Dazu können 4 Tropfen einfach direkt auf die Zunge aufgeträufelt werden.
GLG Isolde
Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
  HP und HPP sind von der Gewerbesteuer befreit, Berater nicht. Isolde Richter 2 1.442 12.08.2024, 07:02
Letzter Beitrag: Lysien Büchling
  Darf ein Berater Blut abnehmen? Isolde Richter 0 1.361 02.04.2024, 09:24
Letzter Beitrag: Isolde Richter
  Dürfen HPP Ohrakupunktur einsetzen? Isolde Richter 0 1.674 14.03.2024, 20:42
Letzter Beitrag: Isolde Richter
  Unterschied zwischen Humanenergetiker und Spirituellem Berater Isolde Richter 0 1.829 13.02.2024, 12:14
Letzter Beitrag: Isolde Richter
  Was darf ein Berater? Isolde Richter 0 563 09.01.2024, 11:47
Letzter Beitrag: Isolde Richter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: