Nein.
„Verordnen“ werden dürfen nur Medikamente. Bachblüten gelten gesetzlich aber nicht als Medikament, sondern als „Nahrungsergänzungsmittel“.
Deshalb dürfen Bachblüten nicht verordnet werden, der HP, HPP und Berater dürfen jedoch „Verzehrempfehlungen“ geben.
Diese Verzehrempfehlungen dürfen NICHT auf einen Rezeptblock geschrieben werden, sondern werden auf einem Notizblock aufgezeichnet.
Schreiben Sie z.B. auf den Notizblock:
Als Begleitung zur meiner Therapie empfehle ich die Bachblüte ....(Name) 4 x täglich einzunehmen.
Dazu können 4 Tropfen einfach direkt auf die Zunge aufgeträufelt werden.