da wir ausschließlich prophylaktisch tätig werden dürfen, hier meine Frage an Euch:
Lasst Ihr Euch zu Beginn Eurer Beratung ein Formular unterzeichnen, in welchem der Klient/Kunde aufgeklärt wird, dass es sich um vorbeugende Beratungsleistungen handelt? Dass bei Symptomen bzw. krankheitsbedingten Auffälligkeiten ein Arzt aufzusuchen ist ... etc.
Meine Versicherung (Gewerbe-Haftpflicht) hat mich darauf hingewiesen, dass dies dringend empfohlen wird (Absicherung hinsichtlich Streitfall "Beratungsfehler" etc.).
Gibt es hierfür ein Muster, eine Vorlage, die juristisch überprüft wurde?
Vielen lieben Dank vorab und herzliche Grüße aus Kiel!
Sabine