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Meldepflicht und Behandlungsverbot für Corona-Virus (SARS-CoV-2)
#1
Seit dem 1.2.2020 besteht für das Corona-Virus (SARS-CoV-2) Meldepflicht und damit für den Heilpraktiker Behandlungsverbot:
Das Corona-Virus ergänzt nun die Liste der meldepflichtigen Erkrankungen in § 6 IfSG Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und in der RVO (Rechtsverordnung) vom 31.1.2020 in " 1 Abs. 1 mit Wirkung vom 1.2.2020).
Außerdem ergänzt es die Labormeldepflicht nach § 7 IfSG (Labormeldepflicht) Abs. 1 (RVO § 1 Abs. 3 RVO).


Damit besteht für den Heilpraktiker Behandlungsverbot und Meldepflicht schon bei Krankheitsverdacht. Das ist gut, schon für die kommende Prüfung zu wissen.
GLG Isolde
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#2
Der Virus heißt jetzt ganz genau "SARS-CoV-2" und die Erkrankung "COVID-19".

Quelle: RKI

Nur so mal als Hinweis....
LG Tanja
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#3
Danke liebe Tanja,

das wissen wir und ab kommender Woche gibt es ja dann auch die kompletten neuen Infos.
Vorher brauchen wir gar nicht so wild damit umgehen, die Presse macht da schon genug Hype.

Liebe Grüße Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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#4
Liebe Isolde,

Du hast erwähnt (oder Gini...bin mir gerade nicht ganz sicher), dass die MedelpflichtigeAnpassungsVerordnung vom 18.03.2016 außer Kraft jetzt ab März 2020 Tritt und durch das „neue“ IfKSchtzGes ersetzt wird....stimmt denn das so??
 Ist denn dann das Gesetz wie im Buch, was ich vorletztes Jahr von euch erhielt, durch die neuen Infos aus Deinen Postings nur zu ersetzten oder bedarf es komplett neues sich Auseinandersetzen damit? 
Danke schon im Voraus für Deine Erklärung und Deine Tips :-)

Herzliche Grüße (gute Nacht ;-))
Dilyana
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#5
Hallo Dilyana,

das IfSG wurde überarbeitet. Schau Dir mal den §6 und den §7 an.
Das was ursprünglich in der Anpassungsverordnung stand, steht nun im Gesetz, also nicht mehr bloss ne Verordnung.

MedelpflichtigeAnpassungsVerordnung vom 18.03.2016 => https://www.gesetze-im-internet.de/ifsgm...00016.html
  • CDI- Infektionen aus der Verordnung §1 stehen jetzt im §6 IfSG unter Punkt 1a
  • Staphylococcus und Co aus der Verordnung §2 stehen jetzt im §7 unter Punkt 52
Desweiteren sind noch ein paar Erreger im §7 dazu gekommen und es  gibt ne neue Verordnung hinsichtlich Corona:
https://www.gesetze-im-internet.de/coronavmeldev/
 dazu hat Horst hier etwas geschrieben: https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/thread-33474-post-351238.html#pid351238

I
ch hoffe das hilft ein wenig?
LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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